Korneuburger Feuerteufel: Brandstifterin (22) verurteilt

Wochenlang verbreitete die Brandstifterin Angst und Schrecken in der Stockerauer Straße.
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  • hochgeladen von Sandra Schütz

STADT KORNEUBURG. Jene 22-jährige Frau, die rund zehn Tage lang in dem von ihr bewohnten Mehrparteienhaus in der Stockerauerstraße 46 acht Brände gelegt hatte, stand letzte Woche vor einem Schöffensenat des Landesgerichtes Korneuburg.


Mieter waren verunsichert


Die Mieter dieses Gemeindebaues waren der Verzweiflung nahe. An manchen Tagen musste die Feuerwehr zweimal ausrücken, um Brände zu löschen. Mehrmals legte die Angeklagte in Kellerabteilen unter Verwendung von Altpapier und Kartons Feuer, dann zündete sie am Dachboden alte Verpackungskartons an und schließlich war sie auch im Stiegenhaus am Werk: Sie schob eine brennende Zeitung in einen am Gang befindlichen Holzschrank und zündete einen Türkranz an.
Auch die Müllinsel außerhalb der Wohnhausanlage wurde ein Raub der Flammen, weil die Angeklagte mit Zeitungen und einem Feuerzeug einen Brand entfachte.
Die letzte Brandstiftung ereignete sich am 8. 12. 2015, als die Frau in einem Installationsschacht Feuer legte, in dem sich neben Gas- und Elektroleitungen auch Gaszähler befinden. Das Wohnhaus musste zur Gänze geräumt werden, da die Versorgung mit Gas und Strom unterbrochen war.
Durch die Brände und die Verrußungen entstanden am Haus Schäden in Höhe von rund 100.000 Euro.


Geständnis aufrecht erhalten


Als die Frau ins Fadenkreuz der Kriminalisten geraten war, hatte sie zunächst ihre Täterschaft in Abrede gestellt. Nach mehreren Vernehmungen legte sie vor der Polizei ein Geständnis ab, das sie vor Gericht aufrecht erhielt.


Höchst sonderbares Motiv


Zum Motiv ihrer Taten befragt, gab die Frau an, sie habe sich vom Vater ihres damals fünfmonatigen Kindes vernachlässigt gefühlt. Er habe viel gearbeitet und sei wenig zu Hause gewesen. Immer wenn es gebrannt habe, habe sie ihn angerufen und er sei dann sogleich zu ihr nach Hause geeilt.
Ein vom Gericht bestellter Psychiater kam zum Ergebnis, dass die Angeklagte durchaus das Unrecht ihrer Taten einsehen konnte, bejahte also die Zurechnungsfähigkeit.
Der Schöffensenat verurteilte die Angeklagte zu einer teilbedingten zweijährigen Freiheitsstrafe, davon sieben Monate unbedingt. Das Urteil ist rechtskräftig!

Autor: Michael Rath

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