Dazuverdienen in der Pension
(fsp). Pension beziehen und gleichzeitig erwerbstätig sein, ist kein Widerspruch. Wer eine normale Alterspension bezieht, für den gilt keine Grenze hinsichtlich Einkommen und Erwerbstätigkeit. Man kann steuer- und sozialabgabenpflichtig dazuverdienen, so viel man will, ohne dass die Pension davon negativ beeinflusst wird. Nur bei vorzeitiger Alterspension (Zuverdienst nicht mehr als Euro 395,31 brutto) sowie, Korridor- und Schwerarbeiterpension gibt es Grenzen, die unbedingt zu beachten sind.
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