Landesgericht Krems
AMS-Berater bedroht: „Ich bin Gotteskrieger und Amokläufer“

- 18 Monate bedingt und bedingte Einweisung.
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Der 29-jährige Österreicher mit Migrationshintergrund musste sich wegen gefährlicher Drohung am Landesgericht Krems verantworten. Zudem forderte die Staatsanwaltschaft die Einweisung des Angeklagten in ein forensisch-therapeutisches Zentrum.
Persönlichkeitsstörung
Der psychiatrische Gutachter sprach von einer kombinierten Persönlichkeitsstörung. Allerdings sei der Beschuldigte am 16. Februar 2023, als er während eines Beratungsgesprächs zu seinem AMS-Betreuer sagte, er sei Gotteskrieger und Amokläufer, zurechnungsfähig gewesen.
Selbstgespräche
Der 29-Jährige redete vor Gericht wie ein Wasserfall und meinte, dass er permanent Selbstgespräche führe und auch während des Gesprächs vor sich hin geredet hätte, die Worte seien ihm „ausgekommen“. Er sei in U-Haft und es gebe dort keine Beschwerden. Er sei bereit alle eventuellen Auflagen des Gerichtes zu erfüllen. Die Verhandlung wurde vertagt.
In einem anderen Licht
Bei der Fortsetzung des Verfahrens präsentierte sich der 29-Jährige in einem völlig anderen Licht, wirkte merklich ruhiger und konzentriert. Der psychiatrische Gutachter meinte, dass der Angeklagte sehr gut auf die Medikamente anspreche und sich auch besser fühle. Zudem zeige er Krankheitseinsicht. Er glaube, dass man von einer Einweisung unter Einhaltung einer Probezeit absehen könne. Allerdings müsse der Beschuldigte die weitere medizinische Behandlung und die regelmäßige Einnahme der Medikamente nachweisen.
Familie und Jobzusage
Die Verteidigung gab an, dass der 29-Jährige eine Jobzusage habe und von seiner Familie unterstützt werde. Der Schöffensenat verurteilte den Angeklagten zu 18 Monaten bedingter Freiheitsstrafe mit dreijähriger Bewährung. Die Einweisung in eine forensisch-therapeutische Einrichtung sah man unter einer Probezeit von fünf Jahren bedingt nach. Der 29-Jährige muss jedoch die Medikamenteneinnahme und die psychiatrische Betreuung regelmäßig nachweisen, Bewährungshilfe in Anspruch nehmen sowie eine Männerberatung aufsuchen. Rechtskräftig. -Kurt Berger
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