Inzestfall Amstetten
Josef Fritzl soll in Normalvollzug verlegt werden

- Josef F. sitzt seine Strafe in der Haftanstalt Krems-Stein ab.
- Foto: Archiv
- hochgeladen von Eva Dietl-Schuller
Der "Inzestvater" aus Amstetten wird aufgrund eines psychiatrischen Gutachtens aus der Strafanstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher in den Normalvollzug, also ein "normales" Gefängnis verlegt. Josef Fritzl könnte 2023 einen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung stellen.
NÖ. Josef Fritzl wurde zu einer lebenslangen Haft verurteilt aufgrund der Gräueltaten, die er seinen Kindern in seinem Haus in Amstetten zugefügt hat. Ein psychiatrisches Ergänzungsgutachten ist nun der Grund für die Entscheidung des Landesgerichts Krems, ihn in den Normalvollzug verlegen zu lassen. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig, wie Sprecher Ferdinand Schuster der APA mitteilt. Die Staatsanwaltschaft erhob Beschwerde, der Akt wurde dem Oberlandesgericht (OLG) Wien zur Entscheidung vorgelegt.
Zur Entscheidung
Ausgesprochen wurde die bedingte Entlassung aus dem Maßnahmenvollzug von einem Drei-Richter-Senat für die Dauer einer Probezeit von zehn Jahren. Die Entscheidung wurde mit Weisungen verknüpft, Gerichtssprecher Schuster erwähnte in diesem Zusammenhang „psychiatrische Kontrollen“. Die Entscheidung fußte laut Schuster auf einem psychiatrischen Ergänzungsgutachten, das Ende März bei Gericht eingelangt war, so berichtet der Kurier am Mittwoch.
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