Erfolgreicher Schlag gegen illegales kleines Glücksspiel

Foto: Bilderbox

WOLFSBERG. Die Kärntner Bezirksverwaltungsbehörden bemühen sich in Zusammenarbeit mit der Polizei und der Finanzpolizei das illegale kleine Glücksspiel einzudämmen. „Ein erfolgreicher Schlag gelang am vergangenen Wochenende im Bezirk Wolfsberg, wo zwölf Spielgeräte in der Innenstadt von Wolfsberg beschlagnahmt worden sind“, teilte heute, Montag, der für den Vollzug des Kärntner Glücksspielgesetzes zuständige Referent LR Christian Ragger mit.

Maximal 465 Geräte

Das Land hat mit dem Gesetz die Anzahl der genehmigten Geräte landesweit auf maximal 465 halbiert. Es sind auch nur mehr drei Anbieter zugelassen. Diese Regelung werde aber durch Straftäter, die illegal Etablissements betreiben, unterlaufen. „Damit muss Schluss sein“, betonte Ragger. Er hofft, dass unter anderem von der erfolgreichen Kontrolle in Wolfsberg ein abschreckendes Signal für die illegale Szene ausgeht.
Auch die lizensierten Betreiber unterstützen die Aktion scharf, indem sie gegen die „Schwarzkonkurrenz“ Zivilklagen wegen unlauteren Wettbewerbs einbringen. „Das kann für die Betroffenen sehr teuer werden. Ein illegaler Spielsalon in Griffen wurde kürzlich auf diese Weise zum Aufgeben gezwungen“, teilte Ragger mit.

Illegale Betriebsstätten

Das große Problem beim kleinen Glücksspiel seien die illegalen Betriebsstätten. Eine Rückfrage bei der Spielsucht-Ambulanz „de la Tour“ habe ergeben, dass die in Behandlung befindlichen Personen nicht durch den Besuch der behördlich erlaubten Automatensalons spielsüchtig geworden seien. Es handle sich vielmehr um Betroffene, die Lokale frequentiert haben, in denen sie dem Automatenglücksspiel ohne die Spielerschutzstandards, beispielsweise in diversen Wettlokalen, des neuen Kärntner Gesetzes gefrönt haben. Dazu gehören unter anderem die Ausweispflicht und in begründeten Fällen auch die Vorlage von Einkommensbestätigungen.
Alle Geräte in genehmigten Spielsalons müssten an das Bundesrechnungszentrum angeschlossen werden und jeder Spieler muss sich ausweisen. „Das Land ist für die Kontrolle der legalen Betriebe zuständig und dabei werden die Spielschutzauflagen penibel geprüft“, so Ragger.

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