Linz-Land: „Oida“-Sager kann ein Nachspiel haben
PASCHING (red). Mit der Aufforderung „Lass los, Oida“, forderte ein Fußballfan in Pasching einen Ordnungshüter auf, der ihm ein Plakat abnehmen wollte.
LINZ LAND. Der Fußballbegeisterte kam noch mit einer Verwarnung davon. Grundsätzlich sind abschätzige Bemerkungen zu Polizisten jedoch strafbar, stellte das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich in einem veröffentlichten Erkenntnis fest.
Bezirkshauptmannschaft verhängte eine Geldstrafe
Eine Geldstrafe von 100 Euro hat die Bezirkshauptmannschaft den Mann aufgebrummt, weil er durch eine abschätzige Äußerung gegenüber dem Beamten den öffentlichen Anstand verletzt habe. Der Bestrafte erhob dagegen Beschwerde - er sah den Tatbestand der Anstandsverletzung nicht erfüllt.
Ermahnung wegen geringen Verschuldens ausreichend
Die nächsthöhere Instanz – das Landesverwaltungsgericht – bestätigte die Entscheidung der Bezirkshauptmannschaft „dem Grunde nach“. Für die Beurteilung einer Anstandsverletzung sei entscheidend, mit welchen Äußerungen ein Zuhörer im jeweiligen Zusammenhang zu rechnen habe. Was in einer Situation anstößig sei, könne in einer anderen ganz natürlich sein. Aber im vorliegenden Fall sei die getroffene Wortwahl nicht tolerabel. Wegen der geringen Intensität der Beeinträchtigung und des geringen Verschuldens reiche aber eine Ermahnung, begründeten die Richter.
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