Beschwerde wurde abgewiesen
Landesverwaltungsgericht bestätigt Mobilitätsbeitrag
Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat eine Beschwerde gegen die Vorschreibung des Mobilitätsbeitrags nach dem Salzburger Nächtigungsabgabengesetz (SNAG) abgewiesen. Damit wurde erstmals höchstgerichtlich bestätigt, dass die Abgabe rechtmäßig ist und keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen. SALZBURG. Im konkreten Fall hatte ein Beherbergungsbetrieb aus dem Pinzgau gegen einen Bescheid der Gemeinde Beschwerde eingelegt. Der Betrieb argumentierte, der Mobilitätsbeitrag sei...