Bauprojekt im Leondinger Stadtteil Doppl
„Wir wollen unseren Wald zurück“

- Aktuell sammelt die Bürgerinitiative „Rettet den Doppler Wald“ Unterschriften, um das Naherholungsgebiet zu retten.
- Foto: BRS
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Gegen die Errichtung von 52 Wohnungen setzt sich die Bürgerinitiative „Rettet den Doppler Wald“ ein.
LEONDING. Auf einer 8.000 Quadratmeter großen Fläche entlang der Waldstraße – südlich des ASKÖ-Sportplatzes Doppl-Hart – im Leondinger Ortsteil Doppl sollen mehrgeschossige Wohnhäuser errichtet werden. Konkret plant die Lewog 26 freifinanzierte Eigentumswohnungen und die WAG 26 geförderte Mietwohnungen. „Vor Ort, bei uns in der Siedlung, muss man nicht mit Gewalt ein Projekt umsetzen, das keiner versteht. Unser Wald wurde einfach gerodet mit der Behauptung, das sei kein Wald! Einfach um ein Wohnprojekt durchzusetzen! Wir wollen unseren Wald zurück, unser Naherholungsgebiet gestalten aber nicht verbauen“, fordert die Bürgerinitiative rund um die engagierte Anrainerin Renate Thiele. Deshalb baten die Bürger die Umweltanwaltschaft des Landes Oberösterreich um Hilfe. Die Behörde veranlasste vor Ort eine Prüfung. Die Initiative sieht sich nun bestätigt und erhält Unterstützung seitens der MFG Leonding und deren Vertreterin im Leondinger Gemeinderat, Gabriele Socher: „Die durch die Umweltanwaltschaft veranlasste Prüfung der Waldeigenschaft durch die Bezirkshauptmannschaft Linz-Land ergab, dass es sich bei der 8.000 Quadratmeter-Fläche in der Waldstraße um einen gewachsenen Wald handelt. Wir fordern den Stopp des geplanten Projekts und eine Wiederaufforstung und Schaffung eines Waldparks und Waldspielplatzes als Begegnungszone für Jung und Alt.“
„Nicht Fakten schaffen“
Ein gutes Beispiel, dass Verwaltung und Rechtsstaat funktionieren und dass man sich nicht über Gesetze hinwegsetzen kann, indem man Fakten schafft, ist für die Grünen Leonding dieser Fall. Nichtsdestotrotz halten die Grünen die Verdichtung in bereits bewohntem Gebiet jedenfalls für sinnvoll.
„Bauland auch als Bauland zu nutzen“
Für Bürgermeisterin Sabine Naderer-Jelinek gibt es prinzipiell nichts dagegen einzuwenden, dass Bürger Initiativen für Dinge, die ihnen am Herzen liegen, gründen und sich für ihre Interessen einsetzen: „Wie bei jedem Bauvorhaben hat aber auch in Doppl der Grundstückseigentümer Interessen und Rechte. In diesem Fall ist es, Bauland auch als Bauland zu nutzen. Die Fläche war nie ein öffentlich zugänglicher Wald, sondern ein eingezäuntes Grundstück, das vom Eigentümer als Christbaumkultur angedacht war. Ob es sich bei der Fläche um einen Wald handelt oder nicht, wird die Forstbehörde der BH Linz-Land entscheiden. Die Stadt wird diese Entscheidung dann natürlich im Verfahren entsprechend berücksichtigen.“
Strafbarer Tatbestand wird geprüft
Für Bezirkshauptmann Manfred Hageneder sind die neuen Grundstückseigentümer von anderen Voraussetzungen ausgegangenen: „Dennoch, ich bin nicht in der Position diese Gesellschaften zu verteidigen, wir prüfen nun, ob ein strafbarer Tatbestand vorliegt.“
Die FPÖ Leonding erklärt: „Das Grundstück in der Waldstraße war ursprünglich als Bauland Wohngebiet gewidmet, wurde aber aufgrund anderer Pläne des Gemeinderats von einer Sonderausweisung für ein Altenheim befreit. Eine Rückwidmung auf Grünland ist nicht möglich, da dies zu Schadensersatzansprüchen führen würde. Die Experten im Gestaltungsbeirat haben die Pläne der Projektwerber positiv bewertet, insbesondere die Anpassung der Baukörper und die öffentlich zugängliche Grünfläche. Die zukünftige Bepflanzung ist ebenfalls Teil der Baugenehmigung. Bei der Verkehrslösung soll die Bevölkerung einbezogen werden und ein großflächiges Parkverbot im öffentlichen Raum ist meiner Meinung nach nicht zielführend und überschießend!
Bauträger sind zuversichtlich
„Mit den direkt angrenzenden Nachbarn wurden bereits eine Informationsveranstaltung sowie weiterführende Termine betreffend ihrer Anliegen abgehalten“, betonen Lewog und WAG. Die Verantwortlichen der Bauträger sehen sich durch die Stellungnahme des Landes OÖ vom Jänner 2023 bestätigt, dass ihre vorgelegte Planung mit dem Flächenwidmungsplan übereinstimmt. Darüber hinaus hat der Vorbesitzer das Grundstück zwischenzeitlich als Christbaumkultur genutzt. „Die Restbestände dieser Kultur wurden im März heurigen Jahres gefällt“, so die Unternehmen. Von Lewog und WAG heißt es, „dass wir erst im Nachhinein darauf hingewiesen worden sind, dass eine Bewilligung für die Fällung der Bäume notwendig gewesen wäre.“ Um diese Bewilligung hat man vergangene Woche angesucht. „Da es sich um Bauland im Sinne der Widmung handelt, sind wir zuversichtlich, die Bewilligung zeitnah zu erhalten“ so die Vertreter von Lewog und WAG im Gespräch mit der BezirksRundSchau Linz-Land.
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