AK-Rechtsberatung
40 Überstunden nicht bezahlt – AK erkämpft 3.000 Euro

Die AK-Rechtsberatung konnte dem Bauarbeiter helfen. | Foto: AK OÖ
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Ein Firmenchef blieb einem Linzer Arbeiter Geld schuldig, die Arbeiterkammer klagte den Betrag erfolgreich ein.

LINZ. Fast wäre ein Linzer Bauhilfsarbeiter um einen Teil seines Lohns umgefallen. Zweieinhalb Monate arbeitete er für eine Linzer Firma und leistete dabei mehr als 40 Überstunden. Der Arbeitgeber war allerdings nicht gewillt, diese auch zu bezahlen. Zudem blieb er die kollektivvertraglichen Diäten und den Lohn für den letzten Monat schuldig. Weil der Versuch des Arbeiters, den fehlenden Betrag außergerichtlich geltend zu machen, ohne Erfolg blieb, wandte er sich an die Arbeiterkammer OÖ (AK OÖ). Doch selbst auf die Interventionen der AK-Rechtsabteilung reagierte der säumige Chef nicht.

Erfolgreiche Klage

Die AK musste deshalb sämtliche Ansprüche des Arbeitnehmers, wie Lohn, Überstundengehalt, Diäten und Weihnachtsgeld einklagen. Erst nach dem rechtskräftigen Zahlungsbefehl beglich der ehemalige Chef dem Bauhilfsarbeiter sämtliche Ansprüche in der Höhe von mehr als 3.000 Euro aus. Der Fall ist keine Seltenheit. Nicht selten muss die AK für Arbeitnehmer vor Gericht ziehen. „Es ist immer wieder erstaunlich, wie respektlos manche Firmenchefs mit ihren leistungswilligen Beschäftigten umgehen", sagt AK-Präsident Johann Kalliauer.

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