Airbnb und Booking.com: Kaum Rechte gegen laute Gäste
In der Mariahilfer Straße 125 sorgen Urlauber für Lärmbelästigungen und Unmut bei den Mietern.
MARIAHILF. "Mariahilf ist bei Reisenden sehr beliebt", heißt es auf der Urlaubsplattform Booking.com, wenn man sich die "Apartments MH" in der Mariahilfer Straße 125 ansieht. Das stimmt – und umgekehrt heißen auch die Mariahilfer Reisende gerne willkommen. Außer sie stehen in einer lauen Sommernacht um 4 Uhr in der Früh in einer großen Gruppe im Innenhof des eigenen Hauses und unterhalten sich lautstark, während sie auf den Bus zum Flughafen warten.
Diese und andere Ruhestörungen beklagt eine Mieterin des Hauses, in dem seit 2016 drei Wohnungen nur noch kurzfristig an Urlauber vermietet werden. Seitdem herrsche in dem Haus ein ständiges Kommen und Gehen, und das oft mitten in der Nacht. "Das ist natürlich ein anderer Rhythmus, wenn man auf Urlaub ist", sagt die langjährige Bewohnerin, die anonym bleiben will. "Die Leute kommen um 1 Uhr in der Nacht heim und fangen an, Party zu machen oder Wäsche zu waschen." Die Polizei zu rufen oder sich zu beschweren, bringe wenig: Wer nur zwei Nächte hier wohne, kümmere sich entweder nicht oder sei zwar einsichtig, aber dann auch gleich wieder weg.
Die Hausverwaltung hat bis Redaktionsschluss nicht auf eine Anfrage zu dem Thema reagiert.
Vielfältige Beschwerden
Es gibt noch einige andere wiederkehrende Beschwerden über kurzfristige Vermietungen: Ständig würden hausfremde Personen ein- und ausgehen, die Mülltrennung leide, auf Dauer gebe es Abnützungen und die Betriebskosten würden steigen. Deswegen, erklärt Immobilien-experte Peter Nemeth, könne die Hausgemeinschaft in sogenannten Wohnungseigentumshäusern solche Vermietungen auch untersagen: "Wenn im Haus jede Wohnung einem anderen Eigentümer gehört, müssen sich die Besitzer darauf einigen, dass die Nutzung als Ferienwohnung in Ordnung ist. Sind einige dagegen, darf das in dem Haus nicht stattfinden."
Menschen, die in Eigentumswohnungen leben, sind hier also geschützt. Anders sieht es mit jenen aus, die zur Miete wohnen. Dem Eigentümer eines Zinshauses, so Nemeth, dürfe man nicht vorschreiben, wie er seine Immobilie zu nutzen habe.
Für Mieter gibt es in so einer Situation nur wenige Möglichkeiten: Man kann auf einer Mietzinsminderung bestehen, wenn die Wohnung nicht mehr wie vereinbart brauchbar ist. Das geht per Brief an die Hausverwaltung –#+sieht diese das anders, kann sie dagegen aber klagen.
Wohnraum wird verknappt
Alexandra Rezaei von der Mietervereinigung merkt an, dass man bei ständigem Lärm außerdem noch einen Unterlassungsantrag gegen den Vermieter einbringen könne. Dass man an der rechtlichen Situation für Mieter in dieser Sache leicht etwas ändern könne, glaubt sie nicht. Die um sich greifende kurzfristige Vermietung sieht sie jedenfalls kritisch: "Immer mehr Vermieter vergeben ihre Objekte an Urlauber, weil sie denken, so mehr Profit zu machen. Das vermindert den verfügbaren Wohnraum."
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