Naschmarkt
Novellierung der Marktordnung bringt längere Öffnungszeiten
Der Flohmarkt und die Lokale am Naschmarkt dürfen bald länger geöffnet sein. Mit der Novelle der Marktordnung soll das künftig festgelegt werden.
WIEN/WIEDEN/MARIAHILF. Dem Naschmarkt steht die Novellierung seiner Marktordnung bevor. Diese wird am 1. Juli in Kraft treten. Im Rahmen der Novelle darf man sich auf zwei besondere Änderungen freuen. Zum Einen werden die Öffnungszeiten des Flohmarkts jeden Samstag angepasst.
Bereits im Vorjahr wurden diese auf 15 Uhr verlängert. Diese Ausdehnung war ein Pilotversuch. Da dieser in den vergangenen zwölf Monaten gut funktionierte, entschieden sich Märktestadträtin Ulli Sima (SPÖ), das Marktamt und Bezirksvorsteher Markus Rumelhart (SPÖ) dazu, diese in der Novelle der Marktordnung festzuhalten.
Am Markt frühstücken
Zum anderen werden mit Juli auch die Öffnungszeiten für die diversen Lokale am Naschmarkt ausgeweitet. Anstatt 10 Uhr können die 38 Restaurants, Bars und weitere Gastronomiebetriebe an Sonn- und Feiertagen bereits um 9 Uhr ihre Türen öffnen. Das sind die neuen Öffnungszeiten für die Lokale am Naschmarkt: Montag bis Samstag von 6 bis 23 Uhr, sonn- und feiertags zwischen 9 und 21 Uhr. Den Gastronomiebetreiberinnen und -betreibern steht es natürlich frei, wann sie ihr Lokal in den festgelegten Öffnungszeiten eröffnen möchten.
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