Hungerstreik für Kinderrechte Tag 6
Hans Missliwetz; Freitag, 18. Mai 2015; Tag 6 (6. Tag Hungerstreik)
Morgen ziehen wir um
Die Krise kam am 3. Tag. Zwei von uns fünf Hungerstreikenden brachen ab. Der Nahrungsentzug unter verschärften Bedingungen, Straßenleben und Schlafen im Freien sind schwer zu ertragen. Ich danke den beiden, dass sie die drei Tage mitmachten und durchhielten.
Nun waren wir also zu dritt. Mit den üblichen Verschärfungen: Keine Toilette, dafür helle Straßenbeleuchtung nachts, Lärm, Betrunkene und Stänkerer, die einen zwischen drei und vier Uhr morgens weckten, dann zwar zu beruhigen waren, aufgewacht war man aber allemal. Oder durch Kälte geweckt, an dem Tag, an dem die Nachttemperatur auf 6 Grad Celsius absank. Erstaunlich, wie sehr man im Mai frieren kann. Und schließlich zu wenig Schlaf. Mein Polar-Messgerät am Handgelenk sagte mir, dass ich durchschnittlich acht Stunden in einer normalen Nacht schlafe. Dort waren es nur vier Stunden und zehn Minuten.
Nur zu dritt zu sein, bringt auch eine andere Schwierigkeit mit sich. Zumindest zwei sollten permanent anwesend sein. Aber wenn der dritte gerade zu Hause ist, um zu duschen (ein Hungerstreik ist kein Vorwand, um zu verwahrlosen), und der zweite spazieren geht, weil er Blasen am Hintern bekommt, dann ist nur noch einer da.
Die Printmedien, wie erwartet, reagierten nicht (Kurier, Standard, Kronenzeitung, Presse et al). Hönigsberger vom Kurier hätte sicher geschrieben, der wechselte aber leider zum Fernsehen ins Bundesland. Löbliche Medienausnahme Wien-Konkret, das über Internet vorbildlich berichtet. Zwei Anfragen vom Radio. Fernsehen sowieso null Interesse. Um das Fernsehen zu interessieren, hätte ich auf der Mariahilfer Straße öffentlich einen Mord verüben müssen. Dann hätten sich die Sender aber allemal überschlagen und für uns interessiert. Und auch mit den meisten Passanten kein Gespräch oder nur ein Streifblick. Vermutlich denkt sich der Durchschnittsbürger: Wieder nur ein paar Verrückte oder Querulanten.
Selbstzweifel: Sind Menschen im Hungerstreik vielleicht wirklich nur Querulanten? Der weitere Gedanke: Ja, wenn wir wenigstens Asylanten wären. Diese könnten mit einem Hungerstreik mehr erreichen, wie beispielsweise eine Entlassung aus der Schubhaft.
Also geht es so weiter: Wir führen einen Hungerstreik durch. Verschärfte Bedingungen auf der Straße sind optional, müssen nicht sein. Somit bauen wir Dienstag, also morgen nach Woche 1, das Zelt ab. Woche 2, ab Dienstag mittag, sind wir zu Hause im Hungerstreik, die weitere Fastenwoche folgt im eigenen Heim.
Kinderrechte sind wenig geschützt. Auf dem Papier zwar optimal, durch Gesetze und Konventionen, aber die Realität… Vor allem: Kinder haben keine Lobby. Sie sind keine Wähler. Und sie können nicht politisch aktiv werden, sich öffentliches Gehör verschaffen. Diesen Umstand teilen sie mit den Tieren und mit der Umwelt (Natur). Auch diese haben Rechte, im österreichischen Gesetz verbürgt, die sie aber selbst nicht einfordern können. Dazu bedarf es erwachsener Staatsbürger, die natürlich weder Kind, noch Tier, noch Umwelt sind. Und sich nur mäßig für diese drei Bereiche interessieren. Nachvollziehbar: Viele haben (andere) Sorgen.
Fakt ist, der Durchschnittsbürger interessiert sich nicht für Kinder, wenn der Begriff „Kinder“ durch die Mehrzahl gekennzeichnet ist. Er interessiert sich in erster Linie für das eigene Kind oder eigene Kinder, in zweiter Linie für blutsverwandte Kinder wie z.B. Enkel oder die Kinder der Schwester. „Fremde Kinder“ gehen sie nichts an. Ist das zu hart formuliert? Sehe ich die Menschen falsch? Haben Sie noch nie den Satz verwendet: „Besser, man mischt sich da gar nicht ein?“ Mischt man sich besser wirklich gar nicht ein? Ich habe eine schöne Pension, liebe Freunde, Familie, Hobbies und Interessen. Wozu also das alles? Ist das nur eine rhetorische Frage? Die Antwort(en) überlasse ich Ihnen, liebe Leser_In (korrekte gendermäßige Schreibung; finde ich auch seltsam). In den nächsten Tagen könnte man somit das Genderthema aufgreifen. Oder lieber doch über Kinderrechte und ihre Geschichte schreiben?
Das, was ich hier äußere, sind meine privaten Ansichten, für die ich die volle Verantwortung übernehme.
Ich berufe mich dabei auf die österreichische Bundesverfassung und auf Artikel 19 und Artikel 20 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 der UN-Hauptversammlung.
Im Wortlaut:
Artikel 19: Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.
Artikel 20: Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen.
Ich bin Univ.Professor Dr. Johann Missliwetz, Facharzt für Gerichtliche Medizin, Arzt für Psychotherapie, allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger , Staatsbürger dieses schönen Landes und dieser nicht (ganz) so schönen Republik und Mitglied der BIK (Bürgerinitiative Kinderrechte).
Wien, 20:30
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