Nach Rechtsstreit
"Yak + Yeti" darf weiterhin in Mariahilf geöffnet bleiben
- Das "Yak + Yeti" darf jetzt doch geöffnet bleiben. Das entschied das Bezirksgericht.
- Foto: Salme Taha Ali Mohamed/MeinBezirk.at
- hochgeladen von Salme Taha Ali Mohamed
Lange war unklar, ob das "Yak + Yeti" an seinem Standort in der Hofmühlgasse 21 bestehen bleiben darf. Denn die Eigentümer der Liegenschaft hatten den Lokalbesitzern eigentlich eine Räumungsklage angehängt. Vor einem Bezirksgericht wurde kürzlich über den Sachverhalt entschieden.
WIEN/MARIAHILF. Inmitten der vielen Nachrichten von Insolvenzanmeldungen und Pleitegeier gibt es auch gute Nachrichten für Wiens Gastronomieszene. Das "Yak + Yeti", ein nepalesisches Restaurant in der Hofmühlgasse 21, musste nämlich in den vergangenen Monaten ebenfalls um seine Existenz bangen.
Dieses Mal waren jedoch nicht zu hohe Kosten das Problem, sondern eine Räumungsklage durch die neuen Eigentümer. Denn das Restaurant ist in einem Wohnhaus beheimatet, das kürzlich davor neu übernommen wurde. MeinBezirk berichtete:
Das Lokal wurde von den neuen Besitzern der Liegenschaft, GR Hofmühlgasse 21 GmbH & Co KG, dazu in einer Räumungsklage aufgefordert, das Gebäude zu verlassen. Begründet wurde dies mit dem Vorwurf, dass auf "nicht mitvermietete Flächen (…) ohne Zustimmung der Klägerin oder eines sonstigen Nutzungsberechtigten wiederholt Fahrnisse" abgestellt wurden.
- Das "Yak+Yeti" ist seit Jahren in einem Mariahilfer Wohnhaus beheimatet. Bis vor Kurzem kämpften sie gegen eine Räumungsklage.
- Foto: Salme Taha Ali Mohamed/MeinBezirk.at
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Mit Fahrnissen sind Gegenstände gemeint, die auf diese Weise an Orten, die nicht vom Restaurant gemietet worden sind, gelagert wurden. Diese seien laut dem Schreiben leicht brennbar gewesen und stellten dementsprechend eine Brandgefahr dar. Darüber hinaus hätten weitere Gegenstände den Zugang zu leeren Wohnungen neben dem Restaurant versperrt. Dadurch wären 19 von 24 geplanten Wohnungsbesichtigungen vereitelt worden, wie es in der Räumungsklage heißt.
Lokal muss Räumungsklage nicht folgen
Das "Yak + Yeti" wehrte sich jedoch gegen diese Vorwürfe und widersprach der Klage. Daraufhin wanderte die Angelegenheit zum Bezirksgericht Innere Stadt. Nach mehreren Monaten und Sitzungen ist die Entscheidung gefallen: Das "Yak + Yeti" muss der Räumungsklage nicht folgen und darf weiterhin an seinem ursprünglichen Standort geöffnet bleiben.
Trotz der Gerichtsverhandlung konnte man das Lokal in den vergangenen Monaten wie gewohnt besuchen. Aktuell ist es Montag bis Freitag von 11.30 bis 14.30 und 18 bis 22.30 sowie samstags von 11.30 bis 16 Uhr und 18 bis 22.30 Uhr geöffnet. Einen Tisch kann man unter 01 5955452 reservieren.
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