Zores mit Fitnesscenter: AK vermittelt
Eine unangenehme Überraschung erlebte eine Mattersburgerin, die ihr gewohntes Training bei einem Fitnessstudio in ihrem Heimatort absolvieren wollte: Sie stand vor verschlossenen Türen. Die Kündigung, die sie daraufhin aussprach, wurde auch angenommen – allerdings erst zu einem Termin in einigen Monaten. Mündlich wurde der Kundin mitgeteilt, dass sie sehr wohl den Vertrag zu erfüllen habe, sie könne ja ein anderes Studio der Kette, etwa in Wiener Neustadt, besuchen.
„Das ist unzumutbar“, meint Christian Koisser, Konsumentenschützer der AK Burgenland. „Die Möglichkeit des Trainings in Mattersburg war sehr wohl Vertragsinhalt.“ Wenn das Fitnessinstitut seine Leistungen nicht mehr am vereinbarten Ort anbietet, sind Kunden keineswegs verpflichtet, die Mühen einer Anreise zu einem weiter entfernten Standort der Kette auf sich zu nehmen. Nach der Intervention durch die AK erhielt die Mattersburgerin keine weiteren Forderungsschreiben.
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