Der Volksanwalt überprüft jetzt
Anwohnerparken: Für Meidling gibt es vorerst keinerlei Änderungen. Ansonsten heißt es: Bitte warten.
MEIDLING. (dbr/mas/kp). Der Streit um die Öffnung der Anrainerparkplätze zwischen Stadt und den Bezirken Innere Stadt und Josefstadt geht in die nächste Runde: Die Volksanwaltschaft prüft, ob die neue Verordnung, die die Parkplätze auch für Gewerbe und soziale Dienste öffnet, gesetzwidrig ist.
Die Bezirksvorstehungen der Josefstadt und der City haben den Antrag bei der Volksanwaltschaft eingebracht. Volksanwalt Peter Fichtenbauer gibt sich zwei bis drei Wochen Zeit, um einen Entschluss in der Sache zu fassen. "Wir prüfen, ob die Ausdehnung der Anrainerparkplätze gesetzwidrig ist. Grundsätzlich geht es dabei um gegensätzliche Interessen einerseits der Gewerbetreibenden und andererseits der Bewohner in den Bezirken", erklärt Fichtenbauer.
Ein Gutachten als Stein des Anstoßes
Stein des Anstoßes war ein Rechtsgutachten, das der Rechtsexperte Bernhard Raschauer im Auftrag der Bezirke erstellt hat. Dieses wurde mit dem Schluss präsentiert, dass die neue Verordnung, also die Öffnung, ganz klar gesetzwidrig ist und angefochten werden kann. In diesem Gutachten wurden etwa fehlende Überprüfungen und Evaluierungen angekreidet.
Sollte der Volksanwalt Fichtenbauer zum selben Schluss wie die rebellierenden Bezirke kommen, bringt er eine Klage beim Verfassungsgerichtshof ein. "Eine klare Position dazu gibt es spätestens Ende Jänner", so der Anwalt.
Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die rechtliche Situation beim Alten und auch in Meidling dürfen Handwerker und soziale Dienste Anwohnerparkplätze untertags nutzen.
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