Große Sorge um historische Häuser in Wien-Meidling
Die Bürgerinitiative Denkmalschutz möchte die Schutzzone ausweiten.
MEIDLING. In Meidling finden sich viele historisch wertvolle Gebäude. Ein besonderes ist etwa das alte Tröpferlbad in der Ratschkygasse. Heute ist es zwar ein Wohnhaus, sein Aussehen wurde aber erhalten, da es unter Denkmalschutz steht.
Um den Charakter der alten Wohngrätzel im Zwölften zu bewahren, wurde von der MA 19 #+(Architektur und Stadtgestaltung) eine Schutzzone errichtet (siehe Plan). Damit wird vor allem das äußere Erscheinungsbild geschützt und so das charakteristische Stadtbild im Grätzel auch für die Zukunft erhalten.
Ausweitung gefordert
Markus Landerer von der "Initiative Denkmalschutz" ist mit der Zone unglücklich: "Sie gehört in den Norden ausgeweitet", fordert er. Mit den Mitgliedern der Bürgerinitiative hat er insgesamt rund 60 Häuser in Meidling gefunden, die außerhalb der Schutzzone liegen.
Sechs davon schätzt Landerer als eindeutig wertvoll ein. Sie müssten jedenfalls als erhaltenswert eingestuft werden, fordert er vom Bezirk. Das sind folgende Bauten: Pohlgasse 54, Rotenmühlgasse 40, Ruckergasse 28, Tivoligasse 23, 29 und 39.
"Bei uns melden sich immer wieder Anrainer, wenn sie vom Abriss alter Häuser erfahren", so der Denkmalschützer. "Dann ist es aber schon zu spät." Er wünscht sich, dass die Bezirkspolitiker vom zuständigen Magistrat eine Ausweitung der Schutzzone fordern.
Eines der besonders erhaltenswerten Gebäude ist für Landerer etwa die Tivoligasse 23: "Das ist ein früher Gründerzeitbau, der 1850 oder davor errichtet wurde. Es tut mir weh, dass dieses Haus nicht in der Schutzzone liegt."
Nur Ensemble möglich
"Wir halten uns an die Stellungnahme der Experten", erteilt Wolfgang Zankl (SPÖ), Vorsitzender des Meidlinger Bauausschusses, dem Anliegen der "Initiative Denkmalschutz" eine Abfuhr. Das Magistrat habe auf Anregung des Bezirks die Schutzzone bereits ausgeweitet. Diese wurde im Ausschuss einstimmig beschlossen.
Auch gäbe es das Problem, dass nicht einzelne Gebäude diese Widmung erhalten könnten, sondern nur gesamte Bauensembles.
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