Glasfbabrik/Quarter 21 in Brunn
Abgestimmt wird über Drittellösung
BEZIRK MÖDLING. Weil die Opposition die erforderliche Zahl an Unterschriften gesammelt hatte, befasste sich der Brunner Gemeinderat mit der Abhaltung einer Bürgerbefragung rund um das geplante Bauprojekt am Areal der ehemaligen Glasfabrik.
Drittellösung ja/nein
Opposition und Bürgerbewegung hatten sich die Fragestellung "Sind sie dafür, dass am gesamten Areal Glasfabrik max. 350 Wohnungen entstehen sollen?" gewünscht, mit den Stimmen von SPÖ und NEOS wurde nun beschlossen, dass über die bereits in Planung befindliche "Drittellösung" (ein Mix aus Wohnraum mit mind. 390 Wohnungen, Bildung/Freizeit und Grünland/Betriebsgebiet) abgestimmt werden soll. Wie die SPÖ betont, sei die gewünschte Fragestellung unzulässig gewesen - dies habe auch eine anwaltliche Stellungnahme ergeben.
"Auftrag ignoriert"
Die Opposition um VP-Chef Oliver Prosenbauer wirft dem Bürgermeister nun vor, "den Auftrag der Bevölkerung zu ignorieren" und die ursprüngliche Intention der Fragestellung ins Gegenteil zu kehren: "Die beschlossene Fragestellung eröffnet erst recht wieder die Möglichkeit eines Mega-Wohnbaus auf zwei Dritteln des Areals der Glasfabrik", so Prosenbauer. Auch sei die Fragestellung bewusst in eine andere Richtung gelenkt worden und zudem unverständlich formuliert: "Es ist daraus eine reine Frage zur Umsetzung eines Megawohnbaus geworden."
Seitens der SPÖ wird wiederum die ursprünglich gewünschte Fragestellung kritisiert, diese ziele auf ein schon im Vorhinein gewünschtes Ergebnis ab: "Anstatt sich in der über eineinhalb Jahre tagenden Projektgruppe zum Thema Glasfabrik inhaltlich einzubringen, hat sich die ÖVP von Anfang an auf populistische Parolen zurückgezogen. Der Gipfel des Populismus ist es allerdings, für eine Frage zu laufen, die rechtlich nicht zulässig und inhaltlich nicht umsetzbar ist."
Ebenfalls hätte man den Antrag, das Ergebnis der Befragung als bindend zu akzeptieren, modifizieren müssen: "Wir erachten es als demokratiepolitisch bedenklich, wenn womöglich nur eine kleine Minderheit über ein derart wegweisendes Projekt entscheidet, und haben daher festgelegt, dass das Ergebnis der Befragung nur dann einem Gemeinderatsbeschluss gleichzuhalten ist, wenn zumindest 50 % der Wahlberechtigten an der Befragung teilgenommen haben."
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