Rasenmäher @ Co:
Lärmsünder zahlen 1000 Euro
BEZIRK MÖDLING. Hundegebell, Baustellenlärm und jetzt noch Heckenschneiden und Rasenmähen: Die meisten Gemeinden haben fixe Regeln, wann "gelärmt" werden darf.
In der Stadt Mödling ist der Lärmschutz in der ortspolizeilichen Umweltschutzverordnung geregelt, die neben den "Ruhezeiten" auch andere umweltrelevante Handlungen regelt (Streumittel, Tierhaltung etc.)
Beschwerden sind selten
Beschwerden zum Thema Lärm gehen bei der Stadtgemeinde Mödling übrigens nur selten ein.
Bürgermeister Hans Stefan Hintner: „Die wenigen Beschwerden, die direkt bei mir eingehen, betreffen meist Baustellenlärm in unmittelbarer Nähe der Beschwerdeführer.“
Zuständig für Beschwerden ist das Umweltreferat. Beschwerden können am besten dort aber natürlich auch beim Bürgerservice eingebracht werden.
Bei berechtigten Beschwerden werden in der Regel die Verursacher des Lärms von der Stadtgemeinde kontaktiert, mit der Bitte im Sinne einer guten Nachbarschaft auf die Umgebung Rücksicht zu nehmen. Die Stadtgemeinde Mödling kooperiert auch mit anderen Behörden, beispielsweise im Fall von Hundelärm mit der Amtstierärztin der Bezirkshauptmannschaft.
Die Stadtgemeinde Mödling ist jedoch keine Strafbehörde. Beschwerdeführer können daher nur bei der jeweils zuständigen Behörde Anzeige erstatten oder die Polizei verständigen.
Sogar ganz ohne eigene Lärmschutzverordnung kommt man in Brunn/Gebirge aus, doch auch hier ist Lärm kein großes Thema. Bürgermeister Andreas Lienhart ist kaum mit Beschwerden konfrontiert. Aber er gesteht:
"Einzige Ausnahme: die Veranstaltung "Brunner Wies'n" alljährlich im September."
Bürgermeisterin Andrea Kö aus Perchtoldsdorf betont ebenso:
"Wir haben eine eigene Verordnung. Im örtlichen Zusammenleben spielt aber die Lärmproblematik keine Rolle."
Auf der Website https://www.oesterreich.gv.at/themen/bauen_und_wohnen/rasenmaehen_und_ruhezeiten/4.htm findet sich ein detaillierter Überblick über die jeweils verordneten Ruhezeiten aller österreichischen Gemeinden. Im Groben kann man davon ausgehen, dass nachts ab 20 Uhr bis 7 Uhr früh und an Sonn- und Feiertagen kein Lärm verursacht werden darf.
Rasenmähzeiten
Mödling
verboten Mo.-Sa 20 - 7 uhr, Sonn- und Feiertag ganztägig
Wiener Neudorf
(Rasenmähen, Bohrmaschinen, über 50dezibel dauerschall) werktags 20 – 7 uhr, samstags ab 18 uhr, sonn- und feiertag ganztägig
Biedermannsdorf
verboten Mo – Fr von 22 uhr bis 6 uhr, Sa 12 – 15 uhr, Sonn- und Feiertag
Brunn keine Vorgaben
Kaltenleutgeben
täglich 22 – 6 uhr, Sa ab 18 Uhr, Sonn- und Feiertag ganztägig
Hinterbrühl
Mo – Fr 22 – 6 uhr, Sa ab 18 uhr, So und Feiertag ganztägig
laxenburg
erlaubt: Mo – Sa 7 – 12 uhr und 14 – 19 uhr
Gießhübl
verboten Sa ab 13 uhr, So und Feiertag ganztägig
Gumpoldskirchen
keine VO
Guntramsdorf
verboten Sa ab 15 uhr, So- und Feiertag ganztägig
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