Lärmen bei der Arbeit
Über die Regeln der Stille im eigenen Garten
Wenn Ruhezeiten nicht eingehalten werden, kann das in der Nachbarschaft schon mal zu Streitigkeiten führen. KLOSTERNEUBURG. In der Klosterneuburger Umweltschutzverordnung sind die Ruhezeiten für das gesamte Gemeindegebiet festgeschrieben, die montags bis freitags von 19 bis 7 sowie von 12 bis 14 Uhr, an Samstagen ab 17 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ganztägig gelten. Lärmende Tätigkeiten wie etwa Rasenmähen und Sägen sind in diesen Zeiträumen verboten. Reality-Check Ob und in wie fern sich die...