Lärmschutz
Die Korneuburger sind rücksichtsvoll beim Garteln
Der Frühling hat begonnen und damit für so Manchen auch die Arbeit im Garten – aber wie laut darf man da eigentlich sein und muss man sich an bestimmte Zeiten halten.
KORNEUBURG/BEZIRK. Wenn die Temperaturen wieder steigen und die Sonne länger scheint, reizt es viele Gartenbesitzer im Freien zu arbeiten. Aber Motorsäge, Rasenmäher, Heckenschere, Flex & Co. haben etwas gemeinsam. Sie sind laut. Und das kann die Garten- und Nachbarschaftsidylle zum Alptraum werden lassen.
Gesetze und Verordnungen
Damit es erst gar nicht so weit kommt, gibt es verschiedenste Bestimmungen, was die Ruhezeiten betrifft. Wir haben uns bei den Gemeinden im Bezirk umgehört, wie das dort so läuft. Die Marktgemeinde Spillern hat eine Umweltschutzverordnung beschlossen, in der klar geregelt ist, wann das Rasen mähen mit treibstoffbetriebenen Motoren, Holz schneiden mit Band oder Kreissäge sowie Arbeiten mit Winkelschleifern grundsätzlich verboten ist.
Nämlich in der Zeit von Montag bis Samstag von 19.00 Uhr bis 7.00 Uhr, darüber hinaus ist zwischen 12.00 und 14.00 Uhr eine Mittagsruhe einzuhalten. An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ist Lärmen ganztägig verboten.
"Bei Nichtbeachtung wird die Bürgerin der Bürger darauf hingewiesen. Der Hinweis funktioniert und es sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Im Großen und Ganzen halten sich die Einwohnerinnen an die geltende Verordnung."
, berichtet Daniela Schuh vom Bürgerservice. Leobendorf geht da andere Wege. In dieser Gemeinde gibt es keine Lärmschutzverordnung. Man appelliert über die gemeindeeigenen Kommunikationskanäle aber regelmäßig an die Bürger, die gewohnten Ruhezeiten werktags zwischen 22 und 6 Uhr sowie sonn- und feiertags ganztägig einzuhalten und ungebührlichen Lärm im Sinne einer guten Nachbarschaft in den Ruhezeiten zu unterlassen.
"Und sollte es doch einmal lauter werden, dann empfehlen wir unseren Bürgern, einfach schon vorab ein persönliches Gespräch mit eventuell betroffenen Nachbarn zu suchen. Wenn bei ungebührlicher Lärmbelästigung auch das persönliche Gespräch mit den Verursachern zu keiner Besserung führt, verweisen wir auf die Möglichkeit einer Anzeige bei der Polizei gemäß § 1 NÖ Polizeistrafgesetz."
, erklärt Christian Jäger von der Gemeindeverwaltung und weiter: "Unsere Vorgangsweise erweist sich durchwegs als erfolgreich, nennenswerte Lärmprobleme gibt es nicht." Ähnlich sieht das auch Martina Klaus, Amtsleiterin in Enzersfeld:
„Die Wochenenden sollen der Erholung dienen, daher werden die Grund- und GartenbesitzerInnen ersucht, die Sonn- und Feiertagsruhe der Nachbarn nicht zu stören“. Diesen Appell richten wir alljährlich im Frühjahr in der Gemeindezeitung an alle Gemeindebürger."
Grundsätzlich sollte es für ein gedeihliches Zusammenleben so sein, dass man während der üblichen Ruhezeiten keinen ungebührlichen Lärm erzeugt – es geht nur miteinander.
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