Unmut über laute Rasenmäher
Wann die Gartenpflege in der Region erlaubt ist

Beim Betrieb von Motor-Rasenmähern gibt es in den Gemeinden ganz unterschiedliche Zeiten, in denen ein Verbot gilt. | Foto: Panthermedia/Sakkmesterke
  • Beim Betrieb von Motor-Rasenmähern gibt es in den Gemeinden ganz unterschiedliche Zeiten, in denen ein Verbot gilt.
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Für viele gehört der eigene Garten zum erfüllten Wohntraum dazu. Das Grün vor dem Haus will aber gepflegt werden.  Die BezirksRundSchau hat sich umgehört, wann das Gras in den Gemeinden geschnitten werden darf, ohne einen Streit mit dem Nachbarn zu riskieren.

WELS, WELS-LAND. Rasenmäher erzeugen meist ein störendes Geräusch. Hier gilt es, sich an die gesetzlichen Ruhezeiten zu halten. Deshalb ist ihr Einsatz jedenfalls innerhalb der gesetzlichen Ruhezeiten verboten: zwischen 22 und 6 Uhr früh. In manchen Gemeinden geht die Nachtruhe sogar bis 7 Uhr. Ein absolutes Rasenmäh-Verbot herrscht an Sonn- und Feiertagen. "Jede Gemeinde kann darüber hinaus eine eigene Verordnung erlassen und die Ruhezeiten individuell bestimmen", sagt die Bezirkshauptfrau von Wels-Land, Elisabeth Schwetz. Diese können lokal unterschiedlich sein. Damit ist die Polizei in der Lage, aktiv zu werden und auch Organstrafmandate einzuheben.

Strafen und Konflikte vermeiden

"Die Verwendung von motorisch betriebenen Rasenmähern und anderen Gartengeräten ist an Samstagen von 19 bis 24 Uhr verboten", so die Welser Lärmschutzverordnung. "An den restlichen Wochentagen ist es grundsätzlich erlaubt, es sollte aber nicht zu ungebührlichen Zeiten stattfinden", erklärt Dominik Prommegger von der Welser Verwaltungspolizei: "Wer um vier Uhr morgens auf die Idee kommt, zu mähen, gerät in Konflikt mit dem Gesetz." Dann liege es im Ermessen der Exekutive, ob gestraft werde. "Meist regelt es sich von selbst in der Nachbarschaft", sagt der Welser Sicherheitsreferent Gerhard Kroiß (FPÖ). "Reden miteinander hilft, man sollte es offen in der Siedlung ansprechen, zu welchen Zeiten die Ruhe gestört wird und wann nicht."

Verschiedene Zeiten in Wels-Land

In Steinhaus und Weißkirchen etwa ist es an Samstagen bereits ab 15 Uhr verboten, den Rasenmäher zu starten. Ab 17 Uhr darf samstags auch in Gunskirchen nicht mehr gemäht werden. In Schleißheim und Steinerkirchen ist Rasenmähen ab 18 Uhr untersagt. In Buchkirchen und Sattledt darf bis 19 Uhr gemäht werden. Am längsten können die Rasenmäher in Thalheim laufen: nämlich bis 20 Uhr. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Geldstrafe von bis zu 360 Euro.

Ein gutes Miteinander

Viele Gemeinden in der Region halten es jedoch weniger strikt und appellieren einfach an die Vernunft ihrer Bürger. So entschloss sich etwa der Edter Gemeinderat gegen eine Verordnung, da es dergleichen schon genug gebe. Im Amtsblatt wird lediglich empfohlen, das Mähen an Samstagen ab 14 Uhr zu unterlassen. Gleiches gilt für Offenhausen. In Bachmanning wird in der Gemeindezeitung aufgerufen, samstags ab 15 Uhr nicht mehr zu mähen, zwei Stunden später sollten dann auch in Lambach alle Rasenmäher verstummt sein. Die Kommunen Marchtrenk, Bad Wimsbach und Eberstalzell teilen ihren Bürgern lediglich mit, unnötigen Lärm während der Mittagsruhe und Abendstunden zu vermeiden. Pichl und Stadl-Paura empfehlen, "am Wochenende nicht zu Unzeiten zu mähen". Wer mit diesen Vorgaben nicht zufrieden ist, muss sich notfalls zivilrechtlich gegen rasenmähende Nachbarn wehren.

Ruhezeiten im Überblick

• In der Stadt Wels ab 19 Uhr
• In Steinhaus ab 15 Uhr
• In Weißkirchen ab 15 Uhr
• In Gunskirchen ab 17 Uhr
• In Schleißheim ab 18 Uhr
• In Steinerkirchen ab 18 Uhr
• In Buchkirchen ab 19 Uhr
• In Sattledt ab 19 Uhr
• In Thalheim ab 20 Uhr

Vorsicht: Es gibt oft Abweichungen für einzelne Ortschaften. Neben der Gemeindezeitung findet man alle geltenden Verordnungen der Gemeinden unter: oesterreich.gv.at

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