Mähen, Schneiden und Co.
Zu diesen Zeiten muss es im Bezirk Horn ruhig sein
Der Frühling startet und es heißt "Endlich ab in den Garten". Sonntags gemütlich auf der Liege verbringen, bis ... der Nachbar den Rasenmäher anstartet. Doch Moment, wie genau ist das überhaupt im Bezirk Horn geregelt?
BEZIRK HORN. Für die Ruhezeiten gibt es keine bundesweite Regelung – die Länder und Gemeinden regeln dies selbst. Dementsprechend gelten in jeder Horner Gemeinde andere Zeiten, in denen Rasenmähen, Heckenschneiden und Co. zu unterlassen sind.
15 Gemeinden im Bezirk Horn haben keine Ruhezeitenverordnung. Einige formulieren dennoch Empfehlungen an die Gemeindebürger. So auch die Gemeinde Brunn an der Wild. Bürgermeister Harald Frank erklärt:
"Der Großteil der Gemeindebürger erledigt lärmende Tätigkeiten wie z.B. Rasenmähen nicht am Sonntag oder am Abend."
Man hoffe hier auch weiterhin auf den Hausverstand der Bürger, da es "... ohnehin schon genug Regelungen und Vorschriften gibt", so Frank.
Verordnete Ruhezeiten
Die Gemeinden Eggenburg, Geras, Horn, St. Bernhard-Frauenhofen und Straning-Grafenberg haben eine Verordnung, wann der Rasen gemäht werden darf und wann nicht. In der Gemeinde St. Bernhard-Frauenhofen sind die Ruhezeiten täglich von 20 Uhr bis 6 Uhr, samstags zusätzlich von 12 bis 14 Uhr sowie sonn- und feiertags ganztägig. Wenn jemand im Zuge des Hausbaus an einem Samstagnachmittag oder an einem Werktag abends länger arbeite oder kurz vor dem lang ersehnten nahenden Regen zum Rasenmäher greife, habe erfahrungsgemäß kein Nachbar etwas dagegen, so Gabriele Kernstock, Bürgermeisterin in St. Bernhard-Frauenhofen.
"Für‘s Zusammenleben ist es aber sicherlich nicht förderlich, wenn grundsätzlich immer erst am späten Nachmittag oder samstagabends mit dem Rasenmähen begonnen wird."
Damit solche Situationen nicht zu einer unzumutbaren Belästigung für die Nachbarschaft werden, gibt es in der Gemeinde St. Bernhard-Frauenhofen empfohlene Ruhezeiten, die auch laufend kundgetan werden.
In Gartenverordnung geregelt
In Kleingartensiedlungen sind die Rahmenbedingungen in Sachen Lärm in der Gartenordnung geregelt. Dieser untersteht auch der Kleingartenverein (KGV) Horn. "Wir haben Ruhezeiten von 12 bis 14 Uhr an Wochentagen. Ab 10 Uhr herrscht Nachtruhe", erklärt Obmann des KGV, Martin Nowak. Am Wochenende dürfen keine lärmenden Maschinen oder Geräte in Betrieb genommen werden. Natürlich gebe es immer wieder Ausreißer, so Nowak. Er versuche dann zu beruhigen und schaue, dass die Pächter untereinander eine Lösung finden.
Überblick Ruhezeiten in den Gemeinden:
- Altenburg: keine Verordnung, aber Empfehlung: samstags und sonntags ganztägig
- Brunn an der Wild: keine Verordnung
- Burgschleinitz - Kühnring: keine Verordnung
- Drosendorf - Zissersdorf: keine Verordnung
- Eggenburg: täglich von 20 bis 6 Uhr, samstags ab 18 Uhr, sonntags ganztägig
- Gars am Kamp: keine Verordnung
- Geras: täglich von 20 bis 7 Uhr
- Horn: täglich von 20 bis 6 Uhr, samstags ab 18 Uhr, sonntags ganztägig
- Irnfritz - Messern: keine Verordnung
- Japons: keine Verordnung
- Langau: keine Verordnung
- Meiseldorf: keine Verordnung
- Pernegg: keine Verordnung
- Röhrenbach: keine Verordnung
- Röschitz: keine Verordnung, aber Empfehlung täglich von 20 bis 6 Uhr, samstags und sonntags ganztägig.
- Rosenburg - Mold: keine Verordnung
- Sigmundsherberg: keine Verordnung
- St. Bernhard - Frauenhofen: täglich von 20 bis 6 Uhr, samstags zusätzlich 12 bis 14 Uhr, Sonn- und feiertags ganztägig
- Straning - Grafenberg: sonntags ganztägig (außer es gab am Stamstag die Woche davor regen. Dann ist z.B Rasenmähen von 9 bis 12 Uhr erlaubt)
- Weitersfeld: keine Verordnung
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