Ab 1. Juli neue Lkw-Fahrverbote in Wien und Niederösterreich
Fahrzeuge der Klasse N betroffen
MÖDLING/BEZIRK. Mit 1. Juli treten in Wien und Teilen Niederösterreichs neue Fahrverbote in Kraft, die im Wesentlichen für Lkw gelten. Ziel ist die Reduktion von Luftschadstoffen. "Die Fahrverbote gelten für Fahrzeuge der Abgasklasse EURO 1 und schlechter", erklärt ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried. "Betroffen sind alle Fahrzeuge der Klasse N, unabhängig vom Fahrzeuggewicht – also beispielsweise Kleintransporter oder Geländewagen, sofern sie als Lkw bzw. Sattelzug- und in Wien auch als Sattelkraftfahrzeuge zugelassen sind." Ausnahmen gibt es unter anderem für Einsatzfahrzeuge, Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge und historische Fahrzeuge. Ausnahmebewilligungen werden von der zuständigen Behörde (in Niederösterreich: Amt der Landesregierung) ausgestellt. Neben ganz Wien umfassen die Fahrverbote das "Sanierungsgebiet Wiener Umland". Dazu zählen zahlreiche Gemeinden in den Bezirken Mödling, Bruck an der Leitha, Gänserndorf, Korneuburg, und Wien-Umgebung. (siehe dazu auch Übersicht über die Gebiete)
Änderungen ab 2015
"Die Fahrverbote, die ab 1. Juli gelten, sind jedoch nur ein erster Schritt", betont der ÖAMTC-Experte. "Denn ab 1. Jänner 2015 müssen sämtliche betroffenen Fahrzeuge, die, unabhängig von ihrer Herkunft, in Wien unterwegs sind, mit einer Abgas-Kennzeichnungsplakette ausgestattet sein." Die Kennzeichnung wird für neue Fahrzeuge durch den Hersteller durchgeführt. Bereits zugelassene Lkw erhalten die Plakette in Werkstätten und beim Autofahrerklub die zu § 57a-Überprüfungen berechtigt sind "Die nächste Phase zur Luft-Schadstoffreduktion erfolgt am 1. Jänner 2016", sagt Authried. "Ab dann wird in Wien und Teilen Niederösterreichs das Fahrverbot auf die Abgasklasse EURO 2 ausgeweitet."
Tatsächlich handelt es sich jetzt um eine Gesetzesnovellierung wie auch Mag. Verena Sonnleitner, stv. BH von Mödling bestätigt. "Es handelt sich um eine Novellierung des IG-Luft denn bereits 2008 trat ein ähnlich lautendes Fahrverbot für LKW und Sattelzugfahrzeuge, die vor dem 01.01.1992 zugelassen wurden (EURO 0), für den Osten von NÖ in Kraft" so Mag. Verena Sonleitner , stv. BH von Mödling. Mittlerweile wurden die relevanten Bestimmungen des IG – L aber auch der Nö Sanierungsgebiets- und Maßnahmenverordnung neu gestaltet. Eine genaue Zahl betroffener LKWs gibt es nicht, wie Sonleitner ergänzt. "Die BH kann deshalb keine seriöse Zahl an betroffenen LKWs und Sattelzugfahrzeugen namhaft machen kann, weil die Behörde erst auf Antrag (Anm: bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen) eine Ausnahmegenehmigung erteilen kann. Sollten Inhaber der genannten Fahrzeugen sich nicht in diesem Gebiet bewegen, erlangt die Bezirkshauptmannschaft keine Kenntnis über deren Bestand", so die Juristin.
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