Perchtoldsdorf
Gemeinderat wünscht sich Neuberechnung der Kanalgebühren
In einer einstimmigen Resolution wird das Land Niederösterreich zum Handeln aufgefordert.
BEZIRK MÖDLING. De Anpassung der Kanalgebühren an die notwendige Kostenwahrheit beschäftigen Perchtoldsdorf seit vergangenem Dezember. Ein Kritikpunkt ist dabei der Berechnungsmodus, der in den landesgesetzlichen Vorgaben des NÖ Kanalgesetzes 1977 seinen Ursprung hat. Dabei wird nicht der Verbrauch, sondern das Flächenausmaß der betreffenden Gebäude als Grundlage herangezogen.
Andere Berechnungsparameter
Bürgermeisterin Andrea Kö und der Perchtoldsdorfer Gemeinderat sind davon überzeugt, dass es für das Kanalaufkommen etwa mit dem Schmutzwasserverbrauch weitaus aussagekräftigere Parameter gibt:
„Gerade unter dem Gesichtspunkt der Ökologiedebatte und der Forderung nach Kostenwahrheit der Abwasserbehandlung wollen wir dem Landesgesetzgeber einen dahingehenden Impuls geben,“
so Kö. Bereits 2001 hat der Gemeinderat dem Land NÖ die Berechnung der Kanalgebühren nach dem Verursacherprinzip, also die Einführung einer Mengengebühr, vorgeschlagen.
Einstimmiger Beschluss
In der vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 21. März über die Fraktionsgrenzen hinweg einstimmig beschlossenen und nunmehr übermittelten Resolution fordern die Mandatarinnen und Mandatare den Landtag auf, das NÖ Kanalgesetz im Sinne der EU-Wasser-rahmenrichtlinie und der ökologisch wünschenswerten Vermeidung von Schmutzwasseraufkommen dahingehend abzuändern, dass als Grundlage der Gebührenberechnung nunmehr nicht die Berechnungsfläche, sondern der um 25 Prozent verminderte Wasserverbrauch auf der jeweiligen Liegenschaft herangezogen werden soll. Gleiches soll auch für Betriebsstätten gelten.
Das könnte Sie ebenfalls interessieren:
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.