Diskussionsabend im OHO Oberwart
Machtmissbrauch verhindern – Bewusstsein wecken

- Information und Auskunft direkt vom hochkarätigen Experten: DDr. Heinz Mayer (re.) zu Gast im OHO in Oberwart
- hochgeladen von Claudia Jelinek
Auf Einladung von „OMAS GEGEN RECHTS“ gab Rechtswissenschaftler und Mitinitiator des Anti-Korruptionsvolksbegehrens, DDr. Heinz Mayer, bei einem Diskussionsabend im OHO höchst interessante Einblicke in die österreichische Judikatur und Seele.
OBERWART. Korruption – jemand übt seine Befugnisse nicht in dem Sinn aus, wie sie ihm verliehen wurden. Möglich wird sie überall dort, wo Transparenz fehlt. Profiteure sind sowohl der Bestochene als auch der Bestechende – die Allgemeinheit wird geschädigt, hierzulande um geschätzte 4 Milliarden Euro pro Jahr. Nur etwa 10 % der Fälle kommen ans Tageslicht. Österreich ist beim Korruptionsindex von Platz 10 auf den 18 Platz abgestürzt.
"Trennung von Justiz und Innenministerium"
„Das Problem ist die strukturelle Korruption, wenn staatliche Instanzen bereit sind, Aufklärung zu verhindern“, so Mayer. Hierarchische Strukturen mit Berichts- und Weisungspflichten böten Möglichkeiten, Dinge in gewollte Richtungen zu lenken. Die Trennung von Justiz und Innenministerium und die Schaffung einer eigenen Justizpolizei könnte hier Abhilfe schaffen. Die Sicherung der Unabhängigkeit von Staats-, Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft vor politischen Einflüssen müsse gewährleistet sein. Im Augenblick beschäftigen sich eine Arbeitsgruppe und ein Beirat, dem auch DDr. Mayer angehört, mit der Umsetzung. Angedacht ist eine Bundesstaatsanwaltschaft, bestehend aus Generalprokuratur, vier Oberstaatsanwälten aus richterlichen Gremien und der Leitung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. Dieses Konzept baut auf bestehende Strukturen auf – in diesem Fall darf die Weisungsspitze allerdings nicht politisch sein.
Weiters wurden Themen wie Beweismittelunterdrückung, Verbesserung des Korruptionsstrafrechtes, Abhängigkeiten der Medienlandschaft und Amtsverschwiegenheit diskutiert: „Wir brauchen einen Informationsbeauftragten, der entscheidet, welche Fakten der Geheimhaltung unterliegen und welche zugänglich gemacht werden müssen“, so Mayer.
Auf die Frage, was mit der Plattform des Rechtstaat & Anti-Korruptionsvolksbegehrens nach der Eintragungsfrist von 2. bis 9. Mai 2022 geschehen wird, antwortet DDr. Heinz Mayer: „Wir werden lästig bleiben und die Stimme erheben, wenn nichts weitergeht!“.
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