Rechte und Pflichten des Stromanlagenbetreibers
Der Besitzer des Hauses oder der Wohnung sollte für die Sicherheit und für die rechtzeitige Überprüfung der elektrischen Anlage Sorge tragen.
Die ÖVE/ÖNORM E80001-6-62 besagt, dass jede elektrische Anlage je nach Zweckmäßigkeit während der Errichtung und/oder bei Fertigstellung zu prüfen ist. Und zwar bevor sie in Betrieb genommen wird. Diese Prüfung muss durch eine Elektrofachkraft durchgeführt werden, die über entsprechende Erfahrungen verfügt. Entscheidend ist das auch im Falle eines Versicherungsfalles.
Neues Mietrechtsgesetz
"Wohnungen mit unsicheren Elektroanlagen dürfen in Österreich nicht mehr vermietet werden", erläuterte Josef Witke, Bundesinnungsmeister der Elektrotechniker. Diese Novelle zur Elektrotechnik-Verordnung (ETVO) trat am 13. Juli 2010 in Kraft und gilt für alle Neuvermietungen ab diesem Zeitpunkt.
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