Nestsuchende Wespen-Königin
Die Gemeine Wespe ist die bei uns am häufigsten vorkommende Wespenart.
Die Kopfschildzeichnung weist einen schwarzen, nach unten verbreiteten Längsstreifen auf. Aussehen etwa, wie ein auf dem Kopf stehender Hammer.
Die Hinterleibszeichnung ist variabel und kein genauer Anhaltspunkt für die Bestimmung.
Wespen dürfen generell weder getötet noch verletzt oder gefangen werden. Als wild lebende Tiere stehen alle Wespen unter Natur- und Artenschutz.
Arbeiterinnen ernähren sich ab dem Frühjahr hauptsächlich von den, in der Natur anfallenden Kohlehydrathaltigen Baum-, Pflanzen- und Obstsäften, Nektar von Blüten und dem Honigtau der Blattläuse.
Im Spätsommer (etwa Mitte August / Anfang September) können sie durch ihre Vorliebe auf Süßes recht lästig werden.
Durch die große Individuenzahl im Nest, erbeutet ein Volk der gemeinen Wespe riesige Insektenmengen. Vorwiegend Fliegenarten und ist somit ein nützlicher "Insektenvernichter".
Wespen sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz geschützt, als wild lebende Tiere dürfen sie nicht mutwillig beunruhigt, gefangen, verletzt oder getötet werden. Auch ihr Nest darf nicht zerstört werden.
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