NEUREGELUNG DES STRAFVOLLZUGS
EINFÜHRUNG EINER GESETZESÄNDERUNG - STRAFVOLLZUG
Sehr geehrter Herr Justizminister Dr. Wolfgang Brandstetter,
im Rahmen einer Neuregelung des "Maßnahmenvollzuges"
sollten auch Mütter und Väter mit minderjährigen Kindern, oder durch Krankheit arbeitsunfähige Mütter in der bedarfsorientierten Mindestsicherung mit einer Haftstrafe bis zu 6 Monaten die Möglichkeit eines Hausarrestes durch eüH berücksichtigt werden.
Geisteskranke oder Gewalttäter mit weit höheren Strafausmaß werden gegenüber Müttern und Vätern, welche minderjährige Kinder zu versorgen haben härter bestraft, als Vergewaltiger!?
Der elektronisch überwachte Hausarrest (eüH) muss auch bei Straftätern einer
bedarfsorientierten Mindestsicherung (WMG) ermöglicht werden.
Das SOZIALMINISTERIUM muss für die Dauer der unbedingten Haft (eüH) im Hausarrest bis zu sechs Monaten den Leistungsanspruch ohne Unterbrechung weiter zur Grundsicherung und Lebenserhaltung übernehmen.
Die derzeitige Gesetzeslage ermöglicht es lediglich Straftätern, welche im Beruf stehen, ihre unbedingte Strafe mit Fußfessel (Hausarrest) zu verbüßen. Es ist illusorisch, dass ein Straftäter mit bedarfsorientierter Mindestsicherung nach dem (WMG) eine Anstellung findet, um in diesem relativ kurzem Zeitraum der unbedingten Haft (höchst Strafzeit von 6 Monaten) für seinen Lebensunterhalt aufkommen kann. Wobei es sich bei diesen Straftätern meist um wirtschaftliche Delikte handelt. Der derzeitige Gesetzestext räumt lediglich den gut situierten Straftätern und Gewalttätern diese Straferleichterung ein.
Vor allem alleinerziehende Mütter und Väter, welche dem Staat Steuerzahler großziehen, wie den härtesten unbezahlbaren Job der Welt lebenslang ausüben, sollten diese STRAFERLEICHTERUNG des elektronischen Hausarrestes erhalten.
Sehr geehrter Herr Justizminister, sehr geehrter Herr Dr. Wolfgang Brandstetter, sehr geehrter Herr Sozialminister, sehr geehrter Herr Alois Stöger ich appelliere an Ihre Menschlichkeit.
Eine Evolution und ein großer Schritt im Strafrecht!?
Mit der Bitte um Kenntnisnahme und mein Einbringen parlamentarisch vorzubringen, zeichne ich
mit freundlichen Grüßen
Isolde Tappeiner
Bürgerjournalistin
Familienbewegung Verein
1140 Wien
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