wenn Lärm unerträglich wird
Begeisternde Freizeitgestaltung rechtfertigt jeden Krach!
Während in unseren Breiten etwa 75% der Bevölkerung unter Lärm leiden und die gesundheitlichen Auswirkungen hinreichend bekannt sind, hinkt man in der Bewusstseinsgemeinde St. Georgen an der Gusen weit hinten nach. Schlimmer noch, als doch der örtliche Bürgermeister Ing. Erich Wahl MBA in Lärm die „Lust auf Leben“ erkennt. Er rechtfertigt diesen mit der begeisternden Freizeitgestaltung und feierfreudigen Gemeinschaft, wie etwa in der amtlichen Mitteilung, Ausgabe 30/2019-03, nachzulesen ist.
Ein Ereignis jagt das andere: Marktfest, Herbstfest, Hopfenfest, Weinfest, Bierreise am Kinderspielplatz, teils tagelanges Gedröhne vom Gelände des Aktivparks, Lärm ohne Grenzen. Vor allem in der wärmeren Jahreszeit stöhnen Mensch und Tier unter dem teils bis zum Morgen anhaltenden Krach. Nächtliche Gartenpartys, tumultartige Szenen rund um den Marktplatz, Heranwachsende, die sich bis zum Sonnenaufgang mit Geschrei am Kinderspielplatz vergnügen, lästige MopedfahrerInnen sowie Nachbarn, die sich beim sonntäglichen Rasenmähen oder Kärchern ertüchtigen. Das ist in St. Georgen an der Gusen gelebte Kultur.
Auch die „rege Vereinstätigkeit“ würde in der Bevölkerung pauschal auf großen Zuspruch stoßen. Die unzähligen Vereinsmitglieder gestalten gemeinsam mit der Gemeinde und der Gastronomie ein „lebensbejahendes und menschenfreundliches Klima“, ließ der Bürgermeister wissen. So darf es dann einen nicht wundern, wenn die Bewohner mit stundenlangen Lautsprecheransagen terrorisiert und zum üppigen Alkoholkonsum animiert werden, indem mit Kampfansagen wie „Unsere Alkoholmannschaft hat ein Volleyballproblem“, „Saufhaufen“, „Schluckspecht GmbH“, „Lieber b`soffen verlieren als nüchtern gewinnen“ und ähnlich stupiden Sprüchen auf das Gelände des Aktivparks gelockt wird, wo zur Belustigung der Gäste samt Kindern, „Intim im Team“, die „Beach-Bitches“ und
„Gang Bang Bang“ für eine passende Unterhaltung sorgen. Wer es dann wagt, so ein Treiben in Frage zu stellen und um Zurückhaltung verlangt, kann sich Beschimpfungen sicher sein. Und die Bewohner sollen gefälligst Ihre Enkel nur dann einladen, wenn gerade kein Krach ist. Wenn sich dann nach jahrelanger Ignoranz der Gemeindespitze die betroffene Bevölkerung anmaßt, entschlossen gegen Lärmerreger vorzugehen, stempelt sie der Bürgermeister in seiner amtlichen Mitteilung als „aggressiv“ ab und nennt sie Bürger, die sich „blindwütend mit der Brechstange“ wehren, nachdem er sie mit einer grotesken „Anrainerbesprechung“ nicht mundtot machen konnte. Dem nicht genug, fühlt man sich auf den Schlips getreten, wenn „Beamte öffentlicher Stellen, Ämter und Behörden“ „beschäftigt“ werden. Da fehlen einem die Worte!
Anderswo hat man längst gelernt, dass ein Miteinander und geselliges Beisammensein so nicht funktioniert und gewissen Regeln unterliegt. Viele Bürger finden auch ohne der zahlreichen Trinkveranstaltungen und ohne ständigen Krach ein zufriedenes Auslangen. Ein gutes gemeinschaftliches wie nachbarschaftliches Auskommen ist zu begrüßen, aber trotz aller Begeisterung für eine Sache, eben nur mit der entsprechenden Rücksichtnahme auf die Mitmenschen möglich. St. Georgen an der Gusen ist da anders. Dort fordert man die notwendige Rücksicht von jenen, die den permanenten Krach ertragen müssen.
Das Verhalten der Gemeinde ist bedauernswert und ist einigen Bürgern und Bürgerinnen die
„Lust auf Leben“ in der Bewusstseinsregion gründlich vergangen. Vielleicht sollten diese
„lebensbejahenden“ Sitten beim nächsten Menschenrechtssymposium als Vorbild aufgezeigt werden.
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