ÖAAB
Diese Förderungen noch rasch bis zum Jahresende beantragen

ÖAAB-Bezirksobmann Max Oberleitner und die Obleute der Gemeinden informieren die Pendler. Sie haben bereits in der Vergangenheit schon vielen zu ihren Förderansprüchen verholfen. | Foto: ÖAAB Bezirk Perg
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ÖAAB informiert: Mit Jahresende verfallen Ansprüche für Förderungen

BEZIRK PERG. Der ÖAAB mit Bezirksobmann Bürgermeister Max Oberleitner aus Schwertberg startet eine breite Info-Kampagne für Pendler. Und weist unter dem Motto "am 32. Dezember ist es zu spät" auf Förderungen hin, die man unbedingt noch bis Jahresende beantragen sollte.

Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge

So steht die Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge Auszubildenden zu, die nicht unentgeltlich mit Öffis zur Arbeit fahren können oder zu Fuß über zwei km zur nächsten Einstiegshaltestelle zurückzulegen haben. Diese erhalten für Wegstrecken bis zehn km 5,10 Euro pro Monat bzw. bei mehr als zehn km 7,30 Euro pro Monat. Anträge für 2021 sind vom Familienbeihilfen-Bezieher mit dem „Beih94-Formular“ spätestens bis 31. 12. 2022 beim jeweiligen Wohnsitzfinanzamt zu stellen.

Schul- und Heimbeihilfe

Wer Anspruch auf die Schul- und Heimbeihilfe von Bund und Land hat: Die Schulbeihilfe gibt es beim Besuch einer mittleren oder höheren Schule ab der 10. Schulstufe. Grundbetrag sind 1.520 Euro, der in bestimmten Fällen erhöht oder vermindert wird. Die Heimbeihilfe erhält man beim Besuch einer mittleren, höheren oder polytechnischen Schule – ab der 9. Schulstufe, wenn Hin- und Rückweg nicht zumutbar (über zwei Stunden) ist und der Schüler deshalb außerhalb des Wohnortes der Eltern wohnt. Grundbetrag: 1.856 Euro. Soziale Bedürftigkeit ist Voraussetzung – Infos auf schulbeihilfenrechner.at Antragstellung bis 31. 12. des laufenden Schuljahres via schuelerbeihilfen.bmbf.gv.at Bei späterer Einbringung erfolgt eine Kürzung. Sobald eine Heimbeihilfe gewährt wird, erfolgt automatisch die Auszahlung der Fahrtkostenbeihilfe von jährlich 142 Euro.

"Steuerausgleich" für 2017

Da wäre auch noch die Arbeitnehmerveranlagung – und zwar für das Arbeitsjahr 2017. Bis 31. Dezember kann man diese rückwirkend durchführen. "Vor allem für Pendler, Familien, bei Weiterbildungen oder für Personen mit hohen Krankheitskosten gibt es bei der Arbeitnehmerveranlagung bares Geld zu holen. Auch Lehrlinge und Geringverdiener haben die Möglichkeit auf eine Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen", sagt Max Oberleitner. Abwicklung: finanzonline.at oder mit Formular "L1" auf bmf.gv.at

Fernpendlerbeihilfe des Landes

Aus Unwissenheit oft nicht beantragt wird die Fernpendlerbeihilfe des Landes – siehe Link unten. OÖ Arbeitnehmer mit einer einfachen Wegstrecke zum Arbeitsplatz von mindestens 25 Kilometern erhalten je nach Entfernung zwischen 187 und 361 Euro. Voraussetzung ist ein maximales Einkommen von 26.000 Euro.

Mehr zur Fernpendlerbeihilfe:

Viele Arbeitnehmer verzichten auf Fernpendlerbeihilfe
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