Update
Geplanter "Faschingsumzug" laut BH Perg keine Versammlung
Kritiker der Corona-Maßnahmen planen am 20. Februar "Faschingsumzug", offiziell als Versammlung – Präsident der Faschingsgilde Perg meldete sich kritisch zu Wort – BH Perg prüfte Angelegenheit
Update: "Handelt sich um eine Veranstaltung"
Die Bezirkshauptmannschaft (BH) Perg nahm – wie berichtet – eine rechtliche Prüfung vor. Ergebnis: Aktivitäten, wie sie in dem Flyer für 20. Februar beworben werden, sind "nicht als Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes zu beurteilen". Bezirkshauptmann Werner Kreisl sagt: "Es handelt sich rechtlich um eine Veranstaltung. Es sind somit auch die für Veranstaltungen geltenden Rechtsgrundlagen zu beachten." Damit würden im Hinblick auf die Corona-Maßnahmen aus jetziger Sicht die mit 12. Februar geänderten Bestimmungen für Zusammenkünfte nach § 13 der 4. Covid-19-Maßnahmenverordnung gelten.
Ursprünglicher Bericht vom 10. Februar:
PERG. Ein "Faschingsumzug" wird für 20. Februar ab 14 Uhr am Kirchenplatz von Perg auf Facebook beworben – Kinderprogramm mit Zauberer, Tanzaufführung und Krapfen inklusive. Eine originelle Kostümierung sei erwünscht. Als Organisator tritt das "Lichtermeer Perg" auf: Schon mehrmals hatte man sogenannte "Spaziergänge" gegen die Corona-Maßnahmen und für mehr Freiheit und Selbstbestimmung abgehalten. Bei der letzten Versammlung am 28. Jänner, an der rund 150 Personen teilnahmen, wurde auch auf eine Aktion im Fasching hingewiesen. Am Plakat wird auf die Beachtung der geltenden Vorschriften und auf das "Vermummungsverbot auf Versammlungen" hingewiesen.
"Distanzieren uns, haben damit nichts zu tun"
In Perg sorgt die Faschingsgilde seit Jahren dafür, dass der Humor nicht zu kurz kommt. Präsident Alfred Brandner hat mit dem angekündigten "Umzug" wenig Freude und stellt klar: "Wir distanzieren uns, haben damit nichts zu tun." Als Faschingsgilde halte man den Ball in Corona-Zeiten flach, so habe man auch das Krapfenschießen abgesagt. Ein großer Umzug, wie er in Perg bereits mehrmals stattfand, sei "ein Jahr beinharte Vorarbeit". Brandner: "Wenn wir einen Umzug machen, ist das Spaß und Hetz und tut ganz Perg gut, hier hört sich der Spaß für mich auf." Er habe die Bezirkshauptmannschaft (BH) Perg und den Bürgermeister auf die geplante Aktivität aufmerksam gemacht.
"Würden es als Veranstaltung nicht genehmigen"
Bürgermeister Landtagsabgeordneter Anton Froschauer (VP) geht davon aus, dass es bei der BH als Versammlung eingereicht werde. "Wir würden es als Veranstaltung nicht genehmigen", stellt er klar. Und sagt: "Irgendwann ist das Ende der Fahnenstange erreicht. Die Versammlungsfreiheit ist ein hohes Rechtsgut, es wird mittlerweile aber für alle möglichen Zwecke missbraucht." Die Proklamation "Wir sind das Volk" sei so nicht richtig – es handle sich um einen kleinen Prozentsatz der Bevölkerung.
BH: Rechtliche Prüfung läuft
Bezirkshauptmann Werner Kreisl teilt auf BezirksRundschau-Anfrage am Donnerstag-Nachmittag (10. Februar) mit: "Die BH Perg wurde mit der Angelegenheit bereits befasst. Derzeit läuft die rechtliche Prüfung."
Was allgemein für Versammlungen gilt
Was gilt ganz generell und nicht auf konkrete Aktivitäten bezogen für Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz? Diese sind spätestens 48 Stunden vor dem Beginn bei der zuständigen Behörde unter Bekanntgabe des Zwecks, Zeitpunktes und Ortes anzuzeigen. Kreisl sagt: "Die Beurteilung, ob eine Zusammenkunft als Versammlung zu werten ist, hat sich am Zweck und an den Elementen der äußeren Erscheinungsform zu orientieren. Dabei kommt es insbesondere auf das erkennbare geplante Geschehen an. Letztendlich kann eine Versammlung untersagt werden, wenn deren Zweck den Strafgesetzen zuwiderläuft oder deren Abhaltung die öffentliche Sicherheit oder das öffentliche Wohl gefährdet oder wenn sie entgegen den Bestimmungen des Versammlungsgesetzes veranstaltet wird. Eine Untersagung kann sowohl im Vorfeld, als auch während einer bereits stattfindenden Versammlung erfolgen."
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