Mauthausner Unternehmer gewinnt Namensstreit gegen Lady Gaga

Adam Galirow mit dem Schreiben des Patentamts und dem Gaga-Energydrink.
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MAUTHAUSEN, SCHWERTBERG (mikö). Da staunte der in Schwertberg lebende Adam Galirow nicht schlecht, als er die Post aufmachte. Ein Schreiben von den Anwälten des Pop-Weltstars Lady Gaga flatterte ihm vor rund zwei Jahren ins Haus. Der Grund: Der Mauthausner Unternehmer vertreibt einen speziellen Energydrink mit dem Namen Gaga. Das dürfte der Pop-Diva aus New York nicht gefallen. "Sie wollte, dass der Name von meiner Seite komplett verschwindet", sagt Galirow. "Dabei steht Gaga für Galirow-Galirow, für meinen Namen und jenen meiner damaligen Frau." Die Argumentation von Lady Gagas Anwälten: "Für die Verwechslungsgefahr genüge es, dass die beteiligten Verkehrskreise durch den Grad der Ähnlichkeit der beiden Zeichen, das widersprochene Zeichen mit der Marke gedanklich miteinander verknüpfen."

Fehlende Warenähnlichkeit
Nun hat das Österreichische Patentamt aber entschieden: Galirow darf seinen Energydrink weiterhin Gaga nennen. "Der Widerspruch wird hinsichtlich der Warenklasse 32 abgewiesen(...) Es war aus dem Grunde der völlig fehlenden Warenähnlichkeit spruchgemäß zu entscheiden", heißt es. Adam Galirow hat bereits 2011 in der Kategorie 32 (Bier, Mineralwässer, alkoholfreie Getränke und andere Präparate für die Zubereitung von Getränken) die Rechte beantragt. Lady Gaga gibt es zwar schon länger, sie hat die Klasse 32 aber nicht patentieren lassen. Galirow ist erleichtert: "Jetzt gehört der Name in dieser Warenklasse in Europa und Amerika mir." Er fordert nun die Rechtsanwalts-Kosten zurück. Einen Schaden hat er auch erlitten, weil seine Expansionspläne auf Eis gelegt wurden. "Ich musste bis auf die Entscheidung warten. Wenn die Anwälte eine einstweilige Verfügung erwirkt hätten, hätte ich alle Produkte vom Markt nehmen müssen. Das hat mich zurückgeworfen." Galirow rechnet mit einem Einspruch von Lady Gaga. Er ist aber sicher, dass sich am Spruch nichts ändern wird.

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