Trockenheit
Waldbrandgefahr in Perger Gemeinden
Besondere Vorsicht ist geboten: Das Bezirksfeuerwehrkommando weist auf eine "akute Waldbrandgefahr" und die von der BH Perg erlassene Verordnung zum Schutz vor Waldbränden vom 3. April hin.
BEZIRK PERG. In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jedes Anzünden von Feuer und das Rauchen seit dem 3. April 2020 verboten. Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.
"Die rasche Ausbreitung eines Feuers aufgrund der Trockenheit kann rasch zur Gefährdung des Waldes führen. Brennt der Wald, so ist es besonders schwierig, gefährlich und auch aufwendig diese Flächen wieder zu löschen", informiert die Feuerwehr.
Die Österreichische Unwetterzentrale geht im Bezirk Perg in den nächsten Tagen in weiten Teilen von einer "mittleren Gefahr" aus – siehe Link.
Einschätzung der Waldbrandgefahr von der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG): https://www.zamg.ac.at/cms/de/wetter/wetter-oesterreich/waldbrand/oesterreich
Hinweis: Zur Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Perg zum Schutz vor Waldbränden gelangen Sie durch das Klicken auf die Bilder 2 und 3.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.