Für Ausnahmefälle
Perger Betriebe erhalten kostenlose Schnelltests

Vor dem Gang ins Wirtshaus ist ab der Öffnung am 19. Mai ein Nachweis zu erbringen. | Foto:  Ilan Amith - Fotolia
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  • Vor dem Gang ins Wirtshaus ist ab der Öffnung am 19. Mai ein Nachweis zu erbringen.
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Für Kunden ohne Nachweise stellt Wirtschaftskammer OÖ Tests zur Verfügung – für Ausnahmefälle, wie betont wird.

OÖ, BEZIRK PERG. Wenn ab 19. Mai Gastronomie, Hotellerie und viele Betriebe wie Fitness-Studios öffnen können, dann müssen Besucher getestet, geimpft oder genesen sein und das nachweisen. „Damit auch spontane Besuche zum Beispiel im Gasthaus möglich sind oder wenn der Test vergessen wurde, stellt der Bund unseren Betrieben kostenlose Schnelltests zur Verfügung. Die Bezirksstelle der Wirtschaftskammer sorgt dafür, dass diese Tests an die Unternehmen verteilt werden“, so WKO-Bezirksobmann Wolfgang Wimmer. „In jeder Gemeinde gibt es einen Betrieb, bei dem Firmen Tests abholen können.“

Eiserne Reserve an Schnelltests

Gemeinsam mit Partnern hat die WKO OÖ mit ihren Bezirksstellen innerhalb kürzester Zeit für die Verteilung gesorgt. Alle gewerblichen Betriebe, die nach der neuen Öffnungsverordnung nur Kunden empfangen dürfen, die getestet, geimpft oder genesen sind, haben damit zumindest eine eiserne Reserve an Schnelltests. „Diese Tests sollen und können natürlich nur in Ausnahmefällen von unseren Betrieben zur Verfügung gestellt werden und sollen nicht eine bequeme Lösung sein, selbst nicht vor dem Lokalbesuch testen zu gehen – denn das wäre von den Betrieben auch gar nicht zu bewältigen“, sagt WKO-Bezirksstellenleiter Franz Rummerstorfer.

Selbsttests mit QR-Code in Apotheken erhältlich

Die Testung vor Ort ist als ein Notprogramm zu sehen und sollte nur in wenigen Ausnahmefällen nötig sein. Denn die Besucher können ab 19. Mai die eigenen, digital registrierten Selbsttests mit QR-Code, die sie seit 17. Mai gratis in allen Apotheken erhältlich sind, als Eintritts-Test vorweisen.

Bis vorläufig Ende Juni will die WKO mit ihren Partnern damit eine möglichst rasche und sichere Öffnung von Gasthäusern und Co. sicherstellen.

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Vor dem Gang ins Wirtshaus ist ab der Öffnung am 19. Mai ein Nachweis zu erbringen. | Foto:  Ilan Amith - Fotolia
"Für spontane Besuche im Gasthaus oder wenn der Test vergessen wurde", sagt WKO-Bezirksstellenobmann Wolfgang Wimmer. | Foto: Petra Kragl
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