Aus Unwissenheit
Viele Arbeitnehmer verzichten auf Fernpendlerbeihilfe

Als Voraussetzung für die Fernpendlerbeihilfe des Landes ein Hauptwohnsitz in Oberösterreich, mindestens 25 km einfache Wegstrecke zur Arbeit und Einkommens-Grenzen. Gefördert werden fernpendelnde Personen, die regelmäßig direkt vom Hauptwohnsitz zum Arbeitsort hin und zurück fahren. | Foto: lzf/panthermedia.net
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  • Als Voraussetzung für die Fernpendlerbeihilfe des Landes ein Hauptwohnsitz in Oberösterreich, mindestens 25 km einfache Wegstrecke zur Arbeit und Einkommens-Grenzen. Gefördert werden fernpendelnde Personen, die regelmäßig direkt vom Hauptwohnsitz zum Arbeitsort hin und zurück fahren.
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Viele Arbeitnehmer schöpfen Fernpendlerbeihilfe nicht aus – ÖAAB: Heuer gehts um mehr Geld als sonst.

BEZIRK PERG. Der ÖAAB startet eine Info-Kampagne für Pendler. Und weist auf die oftmals zustehende Fernpendlerbeihilfe des Landes hin. Die heuer aufgrund einer Teuerungsprämie höher ausfällt. Wie ÖAAB-Bezirkschef Max Oberleitner mitteilt, können für das Arbeitsjahr 2021 noch bis 31. Dezember 2022 Anträge online oder per Post gestellt werden. Ab Jänner steht die Beihilfe bereits fürs Arbeitsjahr 2022 zu.

Viele Fernpendler im Bezirk Perg

10.250 Arbeitnehmer im Bezirk pendeln weiter als 25 km zur Arbeit, 3.081 sogar über 50 km. Oberleitner schätzt, dass jeder Dritte Anspruch auf die Beihilfe hätte. Viele verzichten aber aus Unwissenheit oder weil sie sich von den Einkommens-Obergrenzen abschrecken lassen. Er sagt: "Informieren lohnt sich. Berufstätige Mütter und Väter profitieren besonders. Aufgrund des erhöhten Pendlerpauschales und der Einführung des Familienbonus fallen mehr Pendler unter die erlaubte Einkommensobergrenze. Auch Wochenpendler, Lehrlinge und Personen in Umschulung haben Anspruch."

Welche Voraussetzungen gelten

Als Voraussetzung gelten ein Hauptwohnsitz in Oberösterreich, mindestens 25 km einfache Wegstrecke zur Arbeit und Einkommens-Grenzen. Die Beihilfen-Höhe: Ab 25 km Entfernung gibt es 187 Euro, ab 50 Kilometer 262 Euro und über 75 Kilometer 342 Euro. Heuer kommen noch zusätzlich je nach Entfernung 150 bis 250 Euro Teuerungsprämie hinzu.

Die Einkommens-Grenze

Das steuerpflichtige Jahreseinkommen darf im Beantragungsjahr – jenes vom Vorjahr – 26.000 Euro nicht übersteigen. Der Betrag mag niedrig erscheinen, Sozialversicherungs-Beiträge, Absetzbeträge, 13./14. Gehalt, Pendlerpauschale, Werbungskosten, Familienbonus und mehr werden aber von der Bemessungsgrundlage abgezogen. Am besten beim Steuerausgleich schauen: Maßgebend ist die Kennzahl 245 beim Einkommensbescheid des Finanzamts. Pro Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 2.600 Euro. Umgerechnet auf einen Monatsbezug sind es 2.166 Euro. So würde ein Vater aus Münzbach, der in Urfahr arbeitet, mehr als 40 km zur Arbeit fährt und bei dem Öffis unzumutbar sind bis mindestens 3.700 Euro brutto die Beihilfe erhalten. Weil zu den 2.600 Euro – die Einkommensgrenze bei zwei Kindern – eben noch SV-Beiträge, Pendlerpauschale und Familienbonus kommen.

2023 wird die Fernpendlerbeihilfe um 5,7 Prozent, die Einkommensgrenze von 26.000 auf 28.000 Euro erhöht.

Link: Infos auf der Homepage des Landes + Möglichkeit der Online-Antragsstellung

Als Voraussetzung für die Fernpendlerbeihilfe des Landes ein Hauptwohnsitz in Oberösterreich, mindestens 25 km einfache Wegstrecke zur Arbeit und Einkommens-Grenzen. Gefördert werden fernpendelnde Personen, die regelmäßig direkt vom Hauptwohnsitz zum Arbeitsort hin und zurück fahren. | Foto: lzf/panthermedia.net
ÖAAB-Bezirksobmann Max Oberleitner und die Obleute der Gemeinden informieren die Pendler. Sie haben bereits in der Vergangenheit schon vielen zu ihren Förderansprüchen verholfen. | Foto: ÖAAB Bezirk Perg
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