Arbeiterkammer: Schwangere fristlos entlassen
Pergerin bekam mithilfe der Arbeiterkammer (AK) vor Gericht Recht
BEZIRK PERG. Die AK Perg erkämpfte 2016 mehr als 1,8 Mio. Euro für ihre Mitglieder. Die AK berichtet von einem Beispiel aus dem Arbeitsrecht: So fing eine junge Pergerin in einem Gastgewerbebetrieb als Küchenhilfe an. Sieben Wochen später teilte sie dem Arbeitgeber mit, dass sie schwanger sei. Daraufhin wurde sie fristlos und ohne Begründung entlassen. Da der Vormonats-Lohn noch offen war und sich die Frau mit der Entlassung nicht abfinden wollte, ging sie zur AK. Weil der Dienstgeber nicht geantwortet hätte, zog die AK vor Gericht. Um die Nachzahlung des offenen Entgeltes und den Weiterbestand des Arbeitsverhältnisses einzuklagen. Denn die Entlassung einer Schwangeren ist nur unter bestimmten Voraussetzungen und mit gerichtlicher Zustimmung möglich.
Wirt wollte Zustimmung per Gericht erwirken
Der Wirt wollte mit einer Klage gegen die Mitarbeiterin die notwendige gerichtliche Zustimmung zur Entlassung erwirken. Es gab also zwei Verfahren. Bei der ersten Streitverhandlung zog der Wirt die Klage zurück. Zwei Wochen später brachte er laut AK neuerlich eine Klage gegen die Mitarbeiterin zur gerichtlichen Zustimmung zur Entlassung ein. Weil die Frau nicht zum Dienst erschienen sei. Das hätte sie laut AK aber nicht können: Denn sie hatte, da der Wirt zuvor schon per SMS auf ihre Arbeit verzichtet hatte, einen Auslandsurlaub angetreten. Die Frau bot einen Vergleich an: Zahlung der ausstehenden Entgelte bis zur „Entlassung“ sowie weitere drei Monatsgehälter, die der Frau aufgrund der nicht berechtigten Entlassung ohnehin zugestanden wären. Der Wirt willigte ein. Zwei Monate später urteilte das Gericht, dass der Frau kein Verhalten vorzuwerfen war, das eine Entlassung der Schwangeren gerechtfertigt hätte. Der Wirt blieb einen Teil der Zahlung schuldig, meldete letztlich Insolvenz an. Die AK holte das Geld aus dem Insolvenzentgeltausfalls-Fonds: 5000 Euro nach 15 Monaten Tortur.
Zur Sache
•In Summe hat die AK Perg im Vorjahr an
•2016 wandten sich
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