Neben Job weiterbilden

Für Weiterbildungen neben dem Beruf gelten verschiedene Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen. | Foto: Woodapple/Fotolia
  • Für Weiterbildungen neben dem Beruf gelten verschiedene Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen.
  • Foto: Woodapple/Fotolia
  • hochgeladen von Michael Köck

BEZIRK PERG. "Die Bildungskarenz ermöglicht Arbeitnehmern, sich bei bestehendem Arbeitsverhältnis für Weiterbildung freistellen zu lassen", weiß Pergs AMS-Chefin Christa Hochgatterer. Wer beim Dienstgeber mindestens sechs Monate beschäftigt ist, kann eine Bildungskarenz mit dem Chef vereinbaren. Mindestdauer: Zwei Monate. Sie kann auch in Teilen beansprucht werden. Jeder dieser Abschnitte muss aber mindestens zwei Monate dauern. Das Verbrauchen in Teilen ist innerhalb von vier Jahren möglich. Maximal gibt es in vier Jahren zwölf Monate geförderte Bildungskarenz. Während der Bildungskarenz muss nachweislich eine Weiterbildung von mindestens 20 Wochenstunden absolviert werden. Das Weiterbildungsgeld wird in der Höhe des Arbeitslosengeldes gewährt, wenn die dafür erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Ein Zuverdienst im Ausmaß einer geringfügigen Beschäftigung ist erlaubt (425,70 Euro im Jahr 2017), auch beim gleichen Arbeitgeber.
Die Bildungsteilzeit ermöglicht Weiterbildung bei reduzierter Arbeitszeit. Für die wegfallenden Stunden gibt einen Lohnersatz in Form des Bildungsteilzeitgeldes. Voraussetzung für eine Bildungsteilzeit ist, dass man beim Dienstgeber mindestens sechs Monate mit gleichbleibender Normalarbeitszeit beschäftigt ist. Wenn das zutrifft, kann eine Herabsetzung um mindestens 25 Prozent und höchstens 50 Prozent vereinbart werden. Die während der Bildungsteilzeit vereinbarte wöchentliche Normalarbeitszeit darf 10 Stunden nicht unterschreiten und das Dienstverhältnis muss nach wie vor über der Geringfügigkeitsgrenze entlohnt sein. Für jede Arbeitsstunde weniger zahlt das AMS „Bildungsteilzeitgeld“. Die Dauer beträgt mindestens vier Monate, maximal 24 Monate in einem Zeitraum von vier Jahren. Die berufliche Aus- und Weiterbildung muss mindestens zehn Wochenstunden betragen. Die Bildungsteilzeit eignet sich vor allem für Kurse und Lehrgänge, die mehrmals pro Woche stattfinden und länger dauern.

Anzeige
1:46
1:46

WKOÖ Maklertipp
Rechtsschutzversicherung: Sichern Sie Ihr Recht!

Eine Rechtsschutzversicherung schützt Sie vor den Folgen von vielen möglichen Konfliktfällen – vor allem finanziell.  Es gibt viele Gründe für einen Streit vor Gericht: Angenommen, Ihr Vermieter erhöht den Mietzins in ungerechtfertigter Weise, Ihr Hund läuft einem Biker vor das Rad, Ihnen wird nach einem Verkehrsunfall das Schmerzensgeld verwehrt oder Ihr Arbeitgeber zahlt die Überstunden nicht. Von all diesen Fällen haben Sie schon gehört oder Sie haben sogar schon selbst eine solche oder eine...

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

UP TO DATE BLEIBEN

Aktuelle Nachrichten aus Perg auf MeinBezirk.at/Perg

Neuigkeiten aus Perg als Push-Nachricht direkt aufs Handy

BezirksRundSchau Perg auf Facebook: MeinBezirk.at/Perg - BezirksRundSchau

ePaper jetzt gleich digital durchblättern

Storys aus Perg und coole Gewinnspiele im wöchentlichen MeinBezirk.at-Newsletter


Du willst eigene Beiträge veröffentlichen?

Werde Regionaut!

Jetzt registrieren

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.