Handy-Signatur am Gemeindeamt
Seit Kurzem bietet Hofstetten-Grünau die Handysignatur an
HOFSTETTEN - GRÜNAU (pa). Seit kurzem wird die Aktivierung der Handy-Signatur am Gemeindeamt angeboten.
Ab sofort auf der Gemeinde
Ab sofort kann im Bürgerservicebüro die Aktivierung der Handy-Signatur durchgeführt werden. Diese Signatur macht das Mobiltelefon zum digitalen Ausweis, mit dem sich die Bürger und Bürgerinnen im Internet identifizieren und Dokumente oder Rechnungen rechtsgültig elektronisch unterschreiben können. Die Handy-Signatur ist der handgeschriebenen Unterschrift gleichgestellt und erspart zeitintensive Behördengänge.
Überblick
Damit diese Services sicher über das Internet genutzt werden kann, muss die Identität auch in der elektronischen Welt eindeutig nachweisbar sein. Dafür benötigt man einen digitalen Ausweis – die Handy-Signatur. Mit der Handy-Signatur kann man sich nicht nur im Internet ausweisen – Anträge werden gleich direkt rechtsgültig elektronisch unterschrieben. Kartenlesegeräte, Softwareinstallationen, unzählige Passwörter für verschiedene Seiten gehören damit der Vergangenheit an.
Verwendung
Per Mausklick können schon heute rund um die Uhr und sieben Tage die Woche Amtswege komfortabel von zu Hause aus erledigt werden. Vom Besuch beim Finanzamt im Internet (FinanzOnline), von der Beantragung einer Strafregisterbescheinigung oder einer Meldebestätigung sowie für die Beantragung von Wahlkarten und Eintragungen von Unterstützungserklärungen für Volksbegehren spannt sich ein breiter Bogen an Diensten, die Ihnen Wartezeit, Stress und umständliche Formalitäten ersparen können. Bei Verwendung der Handy Signatur wird – wie bei Telebanking – nach erfolgter Eingabe der Handynummer und einem Passwort ein Einmalcode (TAN=Transaktionsnummer) in einem SMS übermittelt.
VORAUSSETZUNGEN und KOSTEN
Persönlich am Gemeindeamt während der Amtsstunden mit einem gültigen Lichtbildausweis und natürlich dem Mobiltelefon vorbeikommen und in wenigen Minuten ist der Registrierungsvorgang abgeschlossen. Voraussetzung für die Beantragung der Handy-Signatur ist die Vollendung des 14. Lebensjahres. Es fallen der BenutzerIn für Aktivierung und Nutzung der Handy-Signatur keine Kosten an.
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