Verordnung: Halte & Parkverbot in Pressbaum

- hochgeladen von Brigitte Huber
Achtung: Vor der Pension Parzer ist künftig Halten & Parken verboten. Es sei denn, man ist Gast und hat eine Berechtigungskarte der Pension.
PRESSBAUM. In einer Verordnung des Bürgermeisters vom 23. Jänner wird bekundet, dass das Halten und Parken im Bereich Hauptstraße 96, ausgenommen Fahrzeuge mit Wagenkarte der Pension Parzer verboten ist. Das Halte- und Parkverbot wird mit Anfang und Ende mittels der Verkehrszeichen gemäß § 52 lit a Z 13bStVO 1960 mit dem Zusatz "ausgenommen Fahrzeuge mit Wagenkarte der Pension" gekennzeichnet. Inkrafttreten: Diese Verordnung tritt gemäß § 44 Abs. 1 StVO 1960 mit der Aufstellung der oben genannten Verkehrszeichen in Kraft. Die mit dieser Verordnung im Widerspruch stehenden Verordnungen werden aufgehoben und treten mit der Entfernung der Verkehrszeichen außer Kraft.
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