Jetzt ist es fix:
Der Lärchenweg in Reutte bleibt für Durchzugsverkehr gesperrt

Ab Mitte März dürfen im Lärchenweg nur noch Radfahrer fahren. Ausnahmen gelten für Anwohner und Lieferanten. | Foto: Gemeinde Reutte
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  • Ab Mitte März dürfen im Lärchenweg nur noch Radfahrer fahren. Ausnahmen gelten für Anwohner und Lieferanten.
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  • hochgeladen von Evelyn Hartman

Nach langer Diskussion ist es nun fix. Der Lärchenweg in Reutte wird für den Durchzugsverkehr gesperrt und zu einer Fahrradstraße umfunktioniert. Die Verordnungen treten Mitte März in Kraft, wenn die neuen Verkehrsschilder aufgestellt werden.

REUTTE (eha). Wenn sich der Verkehr in der Lindenstraße staut, wählen viele Autofahrer den Lärchenweg als alternative Route in Richtung Obermarkt. Jedoch ist dieser Weg für den Durchgangsverkehr zu schmal und daher auch gefährlich. Infolgedessen haben besorgte Anwohner die Marktgemeinde Reutte aufgefordert, dringend verkehrsberuhigende Maßnahmen zu ergreifen. Die Gemeinde beauftragte einen Verkehrsplaner, um entsprechende Lösungen zu erarbeiten. Ein Hauptziel war es, den Verkehr und die Geschwindigkeit aufgrund der Unübersichtlichkeit und der Gefahren an der Kreuzung Knittelstraße zu reduzieren.

Mehrheitlich beschlossen

Bei einer gut besuchten Versammlung vor Ort präsentierten Bürgermeister Günter Salchner und Bauamtsleiter Erich Schlichther verschiedene Konzepte. Man einigte sich darauf, den Fahrradverkehr zu fördern und gleichzeitig den Durchgangsverkehr zu unterbinden. Der Gemeinderat beschloss daraufhin mehrheitlich, den Lärchenweg als Fahrradstraße auszuweisen. Diese Maßnahme hat sich bereits seit 2013 im Königsweg bewährt.

Das gilt es zu beachten

Gemäß der Fahrradstraßenverordnung ist jeglicher Fahrzeugverkehr außer Fahrrädern verboten, außer für Dienstfahrzeuge wie Straßendienst/Müllabfuhr, Krankentransporte usw., sowie für Anwohner oder Lieferanten zum Zwecke des Be- und Entladens. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h. Die Einbahnstraßenregelung bleibt bestehen, jedoch dürfen Radfahrer entgegen der Einbahn fahren. Die Fahrradstraße erstreckt sich vom Kreuzungspunkt Lindenstraße bis zum Kreuzungspunkt Kleinfeldweg.

Lärchenweg erhält Vorrang

Zusätzlich wird die Vorrangregelung am Kreuzungspunkt Lärchenweg/Knittelstraße geändert: Der Lärchenweg erhält Vorrang, während die Knittelstraße Stoppschilder erhält. Die entsprechende Verordnung wurde im Februar durch die Bezirkshauptmannschaft erlassen. Die Verordnungen treten Mitte März in Kraft, wenn die neuen Verkehrsschilder aufgestellt werden.

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Ab Mitte März dürfen im Lärchenweg nur noch Radfahrer fahren. Ausnahmen gelten für Anwohner und Lieferanten. | Foto: Gemeinde Reutte
Die Fahrradstraße erstreckt sich vom Kreuzungspunkt Lindenstraße bis zum Kreuzungspunkt Kleinfeldweg.  | Foto: Gemeinde Reutte
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