Kündigungsfrist missachtet
AK erwirkt 5.500 Euro Nachzahlung
Weil ein Unternehmen aus dem Schärdinger Bezirk die Kündigungsfrist missachtet hatte, konnte die Arbeiterkammer Ried eine Nachzahlung von 5.500 Euro für die Angestellte aus dem Rieder Bezirk erwirken.
BEZIRK. Einer Frau aus dem Bezirk Ried, die 15 Jahre bei einem Unternehmen im Nachbarbezirk Schärding beschäftigt war, war im vergangenen Oktober ein Kündigungsschreiben ausgehändigt worden. Darin festgehalten wurde als Kündigungstermin der 15. Jänner 2023, schildert die AK Ried den Fall: "Da ihr das Kündigungsdatum komisch vorkam, wandte sie sich an die Arbeiterkammer. Und tatsächlich: Das Unternehmen hatte die gesetzliche Kündigungsfrist missachtet."
Außergerichtliche Einigung
Die gesetzliche Kündigungsfrist ab fünf Jahren Betriebszugehörigkeit beträgt drei Monate zum Quartalsende. Das war in dem Fall der betroffenen Angestellten der 31. März 2023, erläutert die AK Ried. Einen Arbeitsvertrag, der etwas anderes geregelt hätte, habe es nicht gegeben. Dennoch berief sich das Unternehmen laut AK auf eine angebliche Vereinbarung, die aber nie zustande gekommen war. Die AK habe auf den Irrtum hingewiesen und forderte eine Kündigungsentschädigung bis zum tatsächlichen Kündigungstermin – dem 31. März – ein. Nach einigem Hin und Her lenkte die Firma doch noch ein: Arbeitgeber und AK konnten sich im Sinne der Angestellten auf einen Kompromiss einigen. Die Frau bekam, ohne die Mühen eines Gerichtsverfahrens auf sich nehmen zu müssen, eine Nachzahlung in Höhe von 5.500 Euro.
Unterstützung vor Ort
Für AK-Präsident Andreas Stangl belegt dieser Fall, wie wichtig es ist, sich nicht alles gefallen zu lassen: „Ob per Mail, telefonisch oder mit Terminvereinbarung vor Ort, besser einmal zu oft nachgefragt, als auf Ansprüche und Rechte zu verzichten.“ Wichtig sei vor allem, dass die Mitglieder das komplette Service der Arbeiterkammer in den 14 Bezirksstellen in Oberösterreich in höchster Qualität direkt vor Ort geboten bekommen, so Stangl.
ZUR SACHE
Arbeiterkammer Ried
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