PIN-Eingaben gefilmt
Millionenstrafe für Ikea wegen Westbahnhof-Filiale
- Ikea wurde vor einigen Monaten vom Bundesverwaltungsgericht zu einer Millionenstrafe verurteilt. Grund sind teils „grob fahrlässige“ Verstöße bei Videoüberwachungen, die u. a. auch PIN-Eingaben der Kundschaft gefilmt haben.
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Ikea wurde vor einigen Monaten vom Bundesverwaltungsgericht zu einer Millionenstrafe verurteilt. Grund sind teils „grob fahrlässige“ Verstöße bei Videoüberwachungen, die u. a. auch PIN-Eingaben der Kundschaft gefilmt haben. Es gab jedoch keinen Schaden bei den Betroffenen, weshalb man in Revision gehen wird. MeinBezirk mit den Details.
WIEN/RUDOLFSHEIM-FÜNFHAUS. Komplett abseits der Augen der Öffentlichkeit kam es bereits Mitte August 2024 zu einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) und einer verhängten Millionenstrafe für Ikea Möbelbetrieb OHG. Darüber berichtete am Dienstag zuerst das deutsche Nachrichtenportal mit Technikschwerpunkt „Heise online“.
Was ist passiert? 2022 wurde bei der Datenschutzbehörde (DSB) eine anonyme Anzeige gegen Ikea Österreich erstattet. Die Firma soll in der Filiale beim Wiener Westbahnhof im Zeitraum vom 25. März bis 23. Mai 2022 durch Verwendungen von Videokameras Bilddaten aufgezeichnet und jeweils für 72 Stunden gespeichert haben. Bei einigen der 133 Kameras wurden auch PIN-Eingaben erkennbarer Personen erfasst, aufgenommen und für drei Tage gespeichert. 30 Verstöße wurden angezeigt, 28 davon wurden auch vom BVwG bestätigt. Man spricht teilweise von „grob fahrlässigen“ Verstößen.
Kein materieller Schaden bei Betroffenen
Eine Kamera soll Kundinnen und Kunden beim Betreten des Erfassungsbereichs seitlich und beim Erfassen und Bezahlen der Waren von schräg oben, seitlich oder hinten erfasst haben. „Dabei waren auch die Gesichter der Kundinnen und Kunden erkennbar“, heißt es im veröffentlichten Gerichtsurteil vom 25. Juli dieses Jahres. Dabei ist die Rede von einem Urteil in zweiter Instanz, nachdem es zur ersten Entscheidung Mitte August 2024 gekommen ist.
- Am Ende wurde eine Strafe von 1,5 Millionen Euro verhängt sowie ein Beitrag zu den Kosten des Strafverfahrens in Höhe von 150.000 Euro auferlegt.
- Foto: Harald A. Jahn
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Ikea hat laut dem Gericht die Kameras am 5. Mai 2022 entfernt. Weder durch die erfassten PIN-Eingaben noch anderen Kameras erfassten und aufgezeichneten Videoaufnahmen ist es zu einem materiellen Schaden der Betroffenen gekommen, auch wurden die PIN-Eingaben nicht missbraucht, so das BVwG. Wie „Heise Online“ berichtet, haben sechs Kameras bestimmte Bereiche ohne Rechtfertigungsgrund nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) aufgenommen, sieben Kameras hatten zu große Blickfelder, die zur Erreichung des jeweils angegeben Zwecks (Überprüfung der Schneeräumung respektive Eigentumsschutz) ganz oder teilweise nicht erforderlich waren.
In solchen Fällen ist eine Strafe von bis zu vier Prozent des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres vorgeschrieben. Da die Konzernmutter von Ikea 2023 einen Umsatz in Höhe von 44,3 Milliarden Euro erwirtschaftet hat, kam man zuerst auf eine Summe von 1,772 Millionen Euro. Am Ende wurde eine Strafe von 1,5 Millionen Euro verhängt sowie ein Beitrag zu den Kosten des Strafverfahrens in Höhe von 150.000 Euro auferlegt.
Ikea: Strafe "unverhältnismäßig hoch"
Der schwedische Großkonzern meldete sich in einer Aussendung, die MeinBezirk vorliegt, ausführlich zu dem Urteil. „Ikea hat die Beanstandungen nach Kenntnisnahme zeitnah überprüft, mehrere Sicherheitskameras vorsichtshalber demontiert oder nachjustiert und vollumfänglich mit allen involvierten Behörden zusammengearbeitet.“, so eine Unternehmenssprecherin.
- Im August 2021 wurde die Filiale am Westbahnhof eröffnet.
- Foto: Ikea
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Man wird gegen das Urteil in Revision gehen, da nach ihrer Ansicht „aufgrund der Entfernung der Kameras keine Personen oder eine auswertbare Dateneingabe erkennbar waren und daher gar keine personenbezogenen Daten verarbeitet“ wurden. Die verhängte Millionenstrafe stuft man als „unverhältnismäßig hoch“ ein, weil es ein „geringfügig einzustufendes Vergehen“ sei.
"Keine Datenschutzverletzung"
„Es ist uns sehr wichtig festzuhalten, dass niemand durch die Konfiguration der beanstandeten Sicherheitskameras zu Schaden gekommen ist. Die Behörde stellte dies selbst auch bereits unmissverständlich fest und bestätigte außerdem, dass IKEA nicht bewusst gegen datenschutzrechtliche Vorgaben verstoßen hätte, sondern die im Raum stehenden Fehler aus Versehen passiert seien.“, heißt es weiters von Ikea.
Mit der angekündigten Revision wird der Fall nun durch den BVwG in die dritte Instanz gehen. „Wir hoffen, dass der Verwaltungsgerichtshof bei seiner Arbeit erkennt, dass ohne personenbezogene Daten auch keine Datenschutzverletzung stattfinden kann, dass wir mögliche Falschkonfigurationen von einzelnen Sicherheitskameras nicht beabsichtigt haben und dass wir das Thema Datenschutz in unserem Unternehmen sehr ernst nehmen“, sagt eine Unternehmenssprecherin abschließend.
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