Krank im Urlaub: Die NÖGKK hat alle Infos
BEZIRK SCHEIBBS. Oft passiert es gerade dann, wenn der Urlaub da ist und die Anspannung nachlässt: Man wird krank. Kann der Urlaub nun auch zum Krankenstand werden? "Im Urlaub kann man 'arbeitsunfähig' gemeldet werden, wenn die Erkrankung länger als drei Kalendertage dauert. Weiters muss die ärztliche Krankmeldung umgehend – also am Urlaubsort – erfolgen. Sie kann nicht als 'Ferndiagnose' oder nachträglich gemacht werden. Außerdem muss der Dienstgeber sofort darüber informiert werden", erklärt Servicecenter-Leiter Martin Gassner von der Gebietskrankenkasse.
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