Kommentar Ausgabe Nr. 43
Obacht vor Wild auf Scheibbser Straßen!
Jetzt im Herbst steigt die Gefahr von Wildunfällen auf den Straßen im Bezirk Scheibbs.
Als Wildunfall wird sowohl eine Kollision mit einem Wildtier, als auch ein Sachschaden, der infolge eines Ausweichmanövers durch ein Tier entstanden ist, bezeichnet. Jeder Wildunfall muss umgehend bei Polizei oder Jägerschaft gemeldet werden, denn ohne Meldung, ist ein solcher Unfall laut Bezirkspolizeikommandant Thomas Heinreichsberger laut gesetzlichem Tatbestand einer Fahrerflucht gleichzusetzen.
Als Wildunfälle im Straßenverkehr werden Unfälle mit Tieren gewertet, die bejagt werden dürfen. In den Statistiken nicht berechnet wird daher das Überfahren von Haus- und Nutztieren, zum Beispiel Hühner, Katzen, Igel, manche Vogelarten oder auch Kühe und Schafe.
Deshalb sollte man während der Herbstmonate langsamer und bremsbereit fahren. Ganz besondere Aufmerksamkeit ist außerdem während der Dämmerung sowie auf Wald- oder Feldabschnitten geboten.
Roland Mayr
Redaktionsleiter Scheibbs
roland.mayr@regionalmedien.at
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