"Kunst" statt Sachbeschädigung
Graffitis und Schmierereien sorgen oft für Ärger – in Scheibbs hingegen hat man die Stadt dadurch verschönert.
BEZIRK SCHEIBBS. Früher sah man sie nur in Krimis aus New York, heute sind sie weit bis in die entlegensten Gebiete vorgedrungen. Graffitis verursachen jährlich einen Schaden in Millionenhöhe.
Die Sprayer hinterlassen ihre "Kunstwerke" und Unterschriften (Tags) an Hauswänden, S-Bahnen oder Brücken. In der Bezirkshauptstadt Scheibbs hingegen haben Graffiti-Künstler zur Verschönerung des Ortbilds beigetragen.
Wenig Ärger im Bezirk Scheibbs
"Sprühereien auf privaten und öffentlichen Gebäuden sind natürlich völlig inakzeptabel und nicht zu tolerieren. Viele junge Leute sind sich oft nicht bewusst, welchen Schaden sie damit anrichten, weshalb man sie darauf hinweisen muss", erklärt Wieselburgs Ortschef Günther Leichtfried.
"Unter Brücken und Unterführungen werden in Scheibbs ab und zu illegale Graffitis hinterlassen. Sonst gibt es wenig Probleme. Es ist in Scheibbs ja so, dass auf legale Weise einige schöne Graffitis in der Hauptstraße, in der Schulgasse und im Töpperpark entstanden sind", erzählt die Scheibbser Bürgermeisterin Christine Dünwald.
"In der letzten Zeit gab es nur in Wieselburg zwei Fälle von illegalen Schmierereien auf der Computerhauptschule und im Stadtpark, die beide aufgeklärt werden konnten", sagt Bezirkspolizei-Kommandant Gerhard Traxler.
Betroffene geben Auskunft
"Vor ein paar Jahren hat man Graffitis auf der Kirche hinterlassen, was natürlich ärgerlich, aber zum Glück ein Einzelfall war", so der Scheibbser Pfarrer Karl Hasengst. "Ich bin sozusagen ein freiwilliges Graffiti-Opfer. Im Zuge des Töpper-Art-Festivals im Herbst habe ich die Mauern meines Ateliers in Neustift von Graffiti-Künstlern verschönern lassen", meint Kunststifter-Obmann Hubert Guger.
Strafen für illegale Sprayer in Österreich
Rechtlich gesehen kommen beim Sprayen Sachbeschädigung (§ 125 StGB) und schwere Sachbeschädigung (§ 126 StGB, ab 3.000 Euro Schaden) zum Tragen. Es sind Strafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vorgesehen. Im Bezirk Scheibbs wurden im Jahr 2014 ein Fall und im Jahr 2015 fünf Fälle bei der Polizei zur Anzeige gebracht.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.