Krank im Urlaub – was tun
Krankenstand im Urlaub unter bestimmten Voraussetzungen möglich
BEZIRK. Oft passiert es gerade dann, wenn der lang ersehnte Urlaub da ist und die Anspannung nachlässt: Man wird krank. Stellt sich die Frage: Kann der Urlaub auch zum Krankenstand werden? Unter bestimmten Voraussetzungen schon, weiß Silvia Dolezal, Service-Center-Leiterin der NÖ Gebietskrankenkasse Schwechat: „Im Urlaub kann man arbeitsunfähig gemeldet werden, wenn die Erkrankung länger als drei Kalendertage dauert. Weiters muss die ärztliche Krankmeldung umgehend – also am Urlaubsort – erfolgen. Sie kann nicht als "Ferndiagnose" oder nachträglich zu Hause gemacht werden. Dritte Voraussetzung ist, dass der Dienstgeber unverzüglich über den Krankenstand informiert wird.“
Einfacher funktioniert die Krankmeldung bei einem Urlaub in Österreich: Hier gelten die gleichen Bestimmungen wie bei einer Krankmeldung zu Hause.
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