Moosbrunn: Satte Strafen für Bankräuber
Zwölf Jahre Freiheitsstrafe für den Haupttäter, je acht Jahre für zwei Beitragstäter.
Wegen eines Raubüberfalles auf die kleine Sparkassenfiliale in Moosbrunn standen letzte Woche drei Männer im Alter zwischen 29 und 49 Jahren vor einem Schöffensenat im Landesgericht Korneuburg.
Einschlägige Vorverurteilungen
Zwei von ihnen waren bereits aus Anlass eines Bankraubes in Mauerbach (Bezirk St. Pölten Land) einschlägig vorbestraft. Der Erstangeklagte hatte damals vier Jahre ausgefasst, der Zweitangeklagte war deshalb wegen Begünstigung und Geldwäscherei zu einer bedingten Haftstrafe von zehn Monaten verurteilt worden. Der Dritte im Bunde war dreifach vorbestraft, zuletzt wegen Betruges.
Dringendes Geldbedürfnis
Das Motiv für alle drei war chronische Ebbe in ihrer Geldbörse. Richter Hohenecker charakterisierte die Lage folgendermaßen: "Euch einigte nicht nur eine jahrelange Freundschaft, sondern das dringende Bedürfnis nach Geld".
Ablauf des Überfalles
Der Erstangeklagte betrat am 20.10.2017 die Filiale, richtete unterhalb der Jacke ein Messer gegen den anwesenden Bankangestellten und forderte barsch "Göd her". Um das Tempo der Herausgabe des Geldes zu erhöhen, drohte er: "Schneller, sonst stich i di o". Da an diesem Tag Bargeld zur Befüllung des Bankomaten geliefert worden war erbeutete der Erstangeklagte satte 233.000 Euro. Der Drittangeklagte, der den Haupttäter zur Bank chauffiert hatte, wartete an einem vorher vereinbarten Treffpunkt, worauf beide flüchteten.
Das Trio erfreute sich nicht lange der ungewöhnlich hohen Beute: Fünf Tage nach der Tat klickten die Handschellen für den Erstangeklagten, im November wurden seine Komplizen verhaftet.
Geld erschnüffelt
In der Fischerhütte des Zweitangeklagten im Waldviertel erschnüffelte der Geldspürhund "Drasko vom strengen Winter" rund 70.000 Euro, restliche 150.000 Euro konnten nicht zustande gebracht werden. Der Zweitangeklagte bestritt seine Beitragstäterschaft, er will vom Raub erst nachher erfahren und bloß Teile der Beute versteckt haben.
Das Urteil: Zwölf Jahre für den Erstangeklagten (zuzüglich 14 Monate widerrufener bedingter Vorverurteilungen), je acht Jahre für die beiden anderen Täter (beim Zweitangeklagten gab es auch einen "Zuschlag", nämlich 18 Monate). Urteil nicht rechtskräftig!
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