Nach Wildunfall-Aufstand: Jäger haben traurige Pflichten
Rannersdorf: Passanten wollten verhindert, dass Jäger schwer verletztes Tier erschießt. Polizei musste einschreiten.
Was darf ein Jäger alles? Nach einem Autozusammenstoß mit einem Reh in Rannersdorf bleib das Wild schwer verletzt auf der Straße liegen. Ein Jäger, der das Tier von seinem Leid erlösen wollte, wurde jedoch von aufgebrachten Passanten daran gehindert. Die Polizei musste ausrücken, um die Kontrahenten auseinanderzuhalten. Für das Tier hat der Aufstand nichts gebracht. Es erlag seinen Verletzungen.
Rechtliche Aspekte seitens der Jagdbehörde
Jagdbehörden sind Verwaltungsbehörden, die örtlich und sachlich für den Vollzug der jagdrechtlichen Vorschriften zuständig sind. Man muss die Polizei bzw. einen Jagdausübungsberechtigten verständigen.
Rehwild nie selbst entsorgen bzw. vom Unfallort entfernen – das kommt einem Diebstahl gleich. Hier kommt wieder der Jäger zum Einsatz. Als Jagdausübungsberechtigter hat er dafür Sorge zu tragen, dass das Wild sachgemäß vom Unfallort entfernt und entsorgt wird.
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