Corona-Maßnahmen
Öffis dürfen für Freizeitfahrten genutzt werden
Durch die Lockerung der Corona-Maßnahmen dürfen öffentliche Verkehrsmittel ab sofort auch für Freizeitfahrten genutzt werden. WIEN. Ab sofort gibt es für das Benützen der öffentlichen Verkehrsmittel keine Einschränkung mehr. Bis dato durfte man nur aus vier Gründen mit den Öffis fahren: • zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum • für Wege zu Hilfeleistungen von unterstützungsbedürftigen Personen • für Fahrten zum Einkaufen (Deckung der notwendigen...