Corona-Maßnahmen
Öffis dürfen für Freizeitfahrten genutzt werden

- Ab sofort darf man mit den Öffis auch ins Grüne fahren.
- Foto: Wiener Linien/Manfred Heimer
- hochgeladen von Nicole Gretz-Blanckenstein
Durch die Lockerung der Corona-Maßnahmen dürfen öffentliche Verkehrsmittel ab sofort auch für Freizeitfahrten genutzt werden.
WIEN. Ab sofort gibt es für das Benützen der öffentlichen Verkehrsmittel keine Einschränkung mehr. Bis dato durfte man nur aus vier Gründen mit den Öffis fahren:
• zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum
• für Wege zu Hilfeleistungen von unterstützungsbedürftigen Personen
• für Fahrten zum Einkaufen (Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse)
• zur Fahrt in die Arbeit
Zum Spazieren gehen, frische Luft schnappen oder sporteln durften die öffentlichen Verkehrsmittel nicht benutzt werden. Diese Regelung wurde jetzt aufgehoben. Ab sofort darf man die Öffis auch für Freizeitfahrten – alleine oder mit Personen oder Haustieren, die in einem Haushalt leben – nutzen. Auch darf man zum Einkaufen fahren, um Besorgungen abseits der Grundbedürfnisse zu tätigen.
Nur mit Mund-Nasen-Schutz
Verpflichtend dabei ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Ausgenommen davon sind lediglich Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr. Neben regelmäßigen Durchsagen, weisen sogar eigene Piktogramme der Wiener Linien die Fahrgäste darauf hin.
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